Patientenverfügung
nach der Diagnose Krebs
Mit einer Patientenverfügung können Sie sicherstellen, dass Ärzte Ihren Willen auch dann berücksichtigen, wenn Sie diesen selber nicht mehr zum Ausdruck bringen können.
„Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs“
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Wie möchten Sie medizinisch behandelt werden? Welche Massnahmen wollen Sie in Anspruch nehmen, welche nicht?
In der Patientenverfügung halten Sie schriftlich fest, was Ihr Wille ist und was für Wünsche Sie haben. Dies schliesst Themen ein wie Massnahmen zur Linderung von Schmerzen und anderen Symptomen, Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr oder Massnahmen zur Wiederbelebung. Sie legen aber auch fest, wer von den Menschen Ihres Vertrauens in die Entscheidungsfindung einbezogen werden soll, ob und durch wen Sie begleitet werden und vieles mehr.
Wichtig zu wissen
Eine Patientenverfügung wird nur dann wirksam, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, Solange Sie urteils- und entscheidungsfähig sind, können Sie selber entscheiden – auch etwas anderes als Sie in der Verfügung festgehalten haben.
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Wegleitung zur Patientenverfügung
„Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs“: eine Wegleitung der Krebsliga
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o Weshalb ist eine Patientenverfügung wichtig?
o Wie fülle ich sie aus?
o Was muss ich beim Ausfüllen beachten?
o Wen sollte ich informieren?
Die Wegleitung zur Patientenverfügung nach der Diagnose Krebs erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Willen bezüglich Behandlung und weitere Wünsche festhalten können für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen selber zu treffen.
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Sie können das Formular Patientenverfügung sowie die Wegleitung auch in gedruckter Version für Fr. 18.-- zuzüglich Versandkosten
bestellen.
Registrierung bei Dialog Ethik
Sie können die Patientenverfügung beim Institut Dialog Ethik datenschutzkonform elektronisch registrieren lassen.
Hier finden Sie die aktuellen Bedingungen und Preise.
Interviews zum Thema zum Herunterladen: