Die Impfung gegen HP-Viren schützt vor einer Ansteckung mit bestimmten HP-Viren.
o Gardasil® schützt vor einer Ansteckung mit den HP-Viren 6, 11, 16 und 18.
o Cervarix® schützt vor einer Ansteckung mit den HP-Viren 16 und 18.
Die HP-Viren 6 und 11 können Genitalwarzen hervorrufen.
Die HP-Viren 16 und 18 sind krebserregend und für mehr als 70 Prozent der Gebärmutterhalskrebse verantwortlich.
Die Impfung sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen, damit ein optimaler Schutz besteht. Die Eidgenössische Kommission für Impffragen empfiehlt die Impfung gegen HP-Viren als Basisimpfung für alle Mädchen im Alter von 11-14 Jahren und bis Ende 2012 als «Nachholimpfung» für junge Frauen von 15-26 Jahren. Zugelassen ist die Impfung für Frauen zwischen 9 und 26 Jahren.
Gegen bereits erfolgte Infektionen mit den vier oben genannten Viren ist die Impfung wirkungslos. Der Impfschutz hält erwiesenermassen mindestens zehn Jahre. Noch fehlen die nötigen Erfahrungen, ob der Schutz auch längerfristig gewährleistet ist.
Seit dem 1. Januar 2008 ist die Impfung im Rahmen eines kantonalen Impfprogramms für Mädchen im Alter zwischen 11 und 14 Jahren kostenlos. Bis Ende 2012 stehen die Impfprogramme auch für Mädchen und junge Frauen im Alter von 15 bis 26 Jahren zur Verfügung. In der Schweiz verfügt jeder Kanton über ein solches Impfprogramm. Informationsangebote der Kantone finden Sie
hier
Welche Haltung hat die Krebsliga zur Impfung?
Die Krebsliga ist erfreut über den Fortschritt bei der Vorbeugung von Gebärmutterhalskrebs. Sie fordert jedoch, dass weitere Studien über Wirkungen, Nebenwirkungen und besonders über die Langzeitwirkungen der Impfung durchgeführt werden sollten.
Wichtig ist, dass auch geimpfte Mädchen und junge Frauen regelmässig einen Krebsabstrich machen lassen, da die Impfung nicht vor allen HP-Viren schützt, die Krebs auslösen können.
können Sie das Faktenblatt «Prävention und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs» bestellen.