Prävention und Früherkennung
Prävention und Früherkennung
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Prävention
Eine chronische Infektion mit bestimmten Arten von humanen Papillomaviren (HPV) erhöht das
Risiko für Gebärmutterhalskrebs.
Daher ist es wichtig, sich vor einer Ansteckung mit HPV zu schützen.
Humane Papillomaviren werden vor allem beim Geschlechtsverkehr übertragen. Eine gute Intimhygiene und der Gebrauch von Kondomen oder Femidomen bei sexuellen Kontakten können das Infektionsrisiko reduzieren.
Für Mädchen und junge Frauen steht ebenfalls eine
Impfung zum Schutz vor den gefährlichsten HP-Viren zur Verfügung.
Beide Methoden bieten keinen 100-prozentigen Schutz. Deshalb sollten junge und ältere Frauen, geimpft und nicht geimpft, regelmässig zur Früherkennung gehen.
Früherkennung durch Krebsabstrich
Zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs oder seinen Vorstufen wird der Krebsabstrich eingesetzt. Dabei entnimmt die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt mit einem Bürstchen oder Wattebausch einige Zellen vom Muttermund und Gebärmutterhals. Diese Zellen werden anschliessend im Labor auf krankhafte Veränderungen überprüft. So können bereits Krebsvorstufen erkannt werden.
Bei hochgradigen Veränderungen sollte die Krebsvorstufe entfernt werden. Hierzu stehen verschiedene Methoden zur Verfügung wie beispielsweise die Konisation, bei der ein kegelförmiges Gewebestück des Gebärmutterhalses entfernt wird. Die Gebärmutter bleibt bei diesem Eingriff erhalten. Jedoch haben Frauen, die nach der Entfernung einer Krebsvorstufe schwanger werden, ein erhöhtes Risiko, eine Fehl- oder Frühgeburt zu erleiden.
Durch die Entfernung von Krebsvorstufen kann oft verhindert werden, dass aus diesen Vorstufen Krebs entsteht.
Der Krebsabstrich ist eine bewährte Früherkennungsmethode. Wie bei jedem Test kann es aber zu falschen Resultaten kommen. Dies ist dann der Fall, wenn krankhafte Veränderungen nicht erkannt oder normale Zellen als krankhaft verändert beurteilt werden.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für die ersten zwei gynäkologischen Untersuchungen inklusive Krebsabstrich im Abstand von einem Jahr. Wird kein krankhafter Befund festgestellt, übernimmt die Grundversicherung die Kosten für weitere Krebsabstriche, die im Abstand von jeweils drei Jahren durchgeführt werden.
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten für den Krebsabstrich auch dann, wenn er der Abklärung von Symptomen oder der Verlaufskontrolle bei auffälligen Befunden dient.
Die Krebsliga empfiehlt den Frauen, regelmässig einen Krebsabstrich durchführen zu lassen.
Zum Herunterladen:
- Sie können diese Broschüre auch im Shop bestellen.
- Hier können Sie das Faktenblatt "Prävention und Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs" bestellen.