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KrebsligaKrebs und Corona: Fragen und Antworten

Krebs und Corona: Fragen und Antworten

Hier finden Sie eine Auflistung der häufigsten Fragen zum Thema Krebs und Corona. Für weitere Fragen erreichen Sie uns telefonisch bei Ihrer kantonalen oder regionalen Krebsliga und am Krebstelefon unter 0800 11 88 11.

Die Angaben werden in regelmässigen Abständen aktualisiert (Stand 19. September 2023).

Antworten zu allgemeinen Fragen zu der Corona-Pandemie finden Sie auf der Webseite des BAG.

Impfung

Nach einer Corona-Impfung können Lymphknoten im Achselbereich anschwellen. Diese normale Reaktion des Immunsystem kann Brustkrebs-Untersuchungen (Mammographie, Ultraschall, MRI) beeinflussen. Deshalb sollten Frauen dem jeweiligen radiologischen Institut mitteilen, wenn sie kürzlich gegen COVID-19 geimpft wurden. So kann verhindert werden, dass die durch die Impfung verursachte vorübergehende Schwellung zu unnötigen weiteren Abklärungen führt.

Brustkrebspatientinnen, die sich gegen Corona impfen lassen, wird empfohlen, die Impfung nicht auf der betroffenen Seite zu erhalten. Wenn beide Brüste betroffen sind, sollte die ideale Einstichstelle in Absprache mit dem behandelnden Arzt definiert werden.

Krebsbetroffene haben gemäss Studien ein leicht erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen nach einer Covid-19-Infektion und sterben auch häufiger daran als Infizierte ohne Krebs. Entsprechend empfiehlt die Krebsliga Krebsbetroffenen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind geprüft und sicher und können Ansteckungen, schwere Verläufe und Todesfälle verhindern. Die Betroffenen sollten den Entscheid und den besten Zeitpunkt für eine Impfung mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen besprechen.

Auch Patientinnen und Patienten unter immunsuppressiver Therapie können sich impfen lassen. Es ist jedoch möglich, dass sie aufgrund der Immunsuppression weniger gut auf die Impfung ansprechen und keinen genügenden Immunschutz aufbauen können. Sie sollten eine Impfung unbedingt zuerst mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen besprechen.

Die Arzneimittelbehörde Swissmedic lässt Impfstoffe nur zu, wenn diese sicher und wirksam sind. Dafür werden sie gründlich getestet. Basierend auf Daten von internationalen Meldesystemen werden Hinweise auf unerwünschte Nebenwirkungen laufend untersucht und beurteilt. Es gibt bisher keine Hinweise, dass die Covid-19-Impfstoffe Krebserkrankungen auslösen oder zu Rückfällen führen.  

  • Krebserkrankungen sind auf Veränderungen im Erbgut der Zellen, der DNA, zurückzuführen. Die Impfstoffe von Pfizer-BioNTech sowie Moderna enthalten keine DNA, sondern so genannte mRNA. Diese Moleküle sind im Körper instabil und werden schnell abgebaut. Die Impf-RNA gelangt nicht in den Zellkern, wo sich das Erbgut befindet. Entsprechend ist kein Mechanismus denkbar, wie mRNA Krebs auslösen könnte.
  • Der Impfstoff von Johnson & Johnson ist ein sogenannter Vektorimpfstoff. Bei diesem wird der Bauplan für ein Spike-Protein in ein ungefährliches Adenovirus eingebaut. Durch die Vektorimpfstoffe werden kleine DNA-Teile mit Informationen des Virus in die Zelle und in den Zellkern geschleust. Fachleute stufen dies jedoch als unbedenklich ein, da Menschen sich auch natürlicherweise regelmässig mit Adenoviren infizieren, ohne dass Spätfolgen - wie Tumorerkrankungen - bekannt wären.

Der Impfschutz gegen Covid-19 kann mit der Zeit nachlassen, insbesondere bei älteren Personen oder bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem. Mit der Auffrischungs- oder Boosterimpfung wird der Impfschutz wieder erhöht und das Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung wird entsprechend kleiner. Besprechen Sie mit der Onkologin oder dem Onkologen, ob und in welchen Abständen eine Boosterimpfung sinnvoll ist.

 

Die Impfstoffe gegen Covid-19 wurden bereits während ihrer Entwicklung gründlich getestet und anschliessend von Swissmedic-Expertinnen und -Experten sorgfältig überprüft. Nur Impfstoffe, die nachweislich sicher, wirksam und von hoher Qualität sind, werden in der Schweiz zugelassen.  Auch danach werden die Impfstoffe regelmässig geprüft.

Die mRNA-Impfstoffe wurden weltweit bereits Milliarden von Menschen verabreicht. Die Heilmittelbehörden überwachen weltweit die Sicherheit der Impfstoffe auch nach deren Markteinführung und es findet ein intensiver Informationsaustausch statt. Die Risiken einer Infektion mit dem Coronavirus sind immer noch deutlich höher als die Risiken einer empfohlenen Covid-19-Impfung.

Zu den häufigen Nebenwirkungen gehören:

  • Reaktionen an der Einstichstelle wie Schmerzen, Rötungen und Schwellungen;
  • Kopfschmerzen, Müdigkeit;
  • Muskel- und Gelenkschmerzen;
  • Allgemeine Symptome wie Schüttelfrost, Fiebergefühl oder Fieber

Sehr selten kann es auch zu schweren Nebenwirkungen wie allergischen Reaktionen oder Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels kommen. Das Risiko für Entzündungen des Herzmuskels oder des Herzbeutels ist nach einer Covid-19-Infektion höher als nach der Impfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Bisher haben sich für Krebsbetroffene keine spezifischen Impf-Komplikationen gezeigt.

Die Arzneimittelinformation auf swissmedicinfo.ch enthält den aktuellen Wissensstand zu möglichen Nebenwirkungen.

Medizinische Fragen

Für Personen ab 65 Jahren und für alle mit bestehender Vorerkrankung kann das neue Coronavirus gefährlich sein. Gemäss des Bundesamtes für Gesundheit sind Menschen mit einer dieser Vorerkrankungen besonders gefährdet:

  • Bluthochdruck
  • Diabetes
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Chronische Atemwegserkrankungen
  • Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen
  • Krebs

Krebsbetroffene, ob in Behandlung, geheilt oder erst diagnostiziert, haben häufig ein geschwächtes Abwehrsystem und sind dadurch anfälliger für Infektionen. Oft haben diese Personen noch eine zusätzliche Erkrankung, welche das Risiko weiter erhöht, wie zum Beispiel etwa Asthma oder ein Herzkreislauf-Leiden.
 

Grundsätzlich gehören alle Krebsbetroffenen zur Risikogruppe. 

Allerdings ist nicht jeder Krebspatient, jede Krebspatientin gleich anfällig für eine Infektion mit dem Coronavirus und gleich gefährdet für die Entwicklung eines schweren Verlaufs. Menschen mit Blutkrebs haben offenbar ein höheres Risiko für einen schwereren Verlauf und den Tod durch COVID-19 als Menschen mit soliden Tumoren.  Die Anfälligkeit für eine Infektion und das Risiko für einen schweren Verlauf der Infektionskrankheit hängen neben der Krebsbehandlung von vielen weiteren Faktoren ab, wie z.B. von der Art der Krebserkrankung, vom betroffenen Organ, vom Stand der Behandlung, vom Alter und vom Vorhandensein anderer Erkrankungen. Zudem spielt es eine Rolle, ob das Immunsystem noch geschwächt ist oder sich vollständig erholt hat.

Ein Impfschutz kann das Risiko eines schweren Verlaufs reduzieren. 

Patientenverfügung

Viele Menschen machen sich im Zusammenhang mit der Covid-19-Erkrankung Gedanken zum Thema Krankheit und Tod. Vielleicht haben Sie sich auch gefragt, was passieren würde, wenn Sie sich anstecken? Gerne geben wir Ihnen zum Thema Patientenverfügung einige Informationen, welche mit Hilfe der Expertise aus der Krebsliga, dem Schweizerischen Roten Kreuz und Pro Senectute erstellt wurden:

Nur in schweren Fällen kann es bei einer Infektion mit dem Coronavirus zu Lungenentzündungen und Atemnot kommen. Ein solcher Verlauf kommt bei Risikogruppen viel häufiger vor, also insbesondere Menschen mit einer chronischen oder schweren Erkrankung (z.B. Herzerkrankung, Diabetes, Lungenerkrankung, Krebs). In vielen Fällen wird die viruserkrankte Person ihren Willen hinsichtlich der weiteren Behandlung ihren Angehörigen und ihrem medizinischen Team mitteilen können. Dennoch ist es hilfreich, sich bereits jetzt Gedanken zu machen, welche medizinische Behandlung man sich selber in diesem Fall wünschen würde. Die wichtigsten Entscheidungen während der Krise sind Hospitalisierung ja/nein und Intensivstation mit künstlicher Beatmung ja/nein. Eine Patientenverfügung schafft diesbezüglich Klarheit, damit der Wille jedes einzelnen im Notfall umgesetzt werden kann. 
Wenn Sie sich Gedanken über Ihre Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf die Behandlung machen und in einer Patientenverfügung festlegen möchten, dann sprechen Sie mit Ihren Angehörigen / Ihren Nächsten darüber. Sie können das Gespräch (telefonisch) auch mit Ihrem Vertrauensarzt oder mit einer Beratenden einer kantonalen oder regionalen Krebsliga führen. Falls in einer Krise Entscheidungen getroffen werden müssen, ist eine vorgängige Auseinandersetzung mit dem Thema sowohl für das medizinische Personal als auch für die Nahestehenden eine grosse Entlastung.

Personen mit einer Patientenverfügung können in Zusammenhang mit einer schweren Infektionskrankheit wie der Covid 19 ihre Haltung gegenüber einer intensivmedizinischen Behandlung überdenken. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, über die Sie sich Gedanken machen können: 

  • Möchte ich eine uneingeschränkte intensivmedizinische Behandlung im Falle einer Covid-19-Erkrankung?
  • Möchte ich ins Spital gehen, weil ich eine Behandlung möchte, die Zuhause nicht möglich ist (z.B. damit belastende Symptome behandelt werden können)?
  • Während der Covid-19-Krise kann es auch zu anderen Notfällen oder Situationen kommen, die eine Behandlung benötigen. Möchte ich keine Einweisung in ein Spital, sofern daheim oder im Alters- oder Pflegeheim eine palliative Begleitung möglich ist? 

Liegt bereits eine Patientenverfügung vor und kommen Sie zum Schluss, dass die grundsätzliche Haltung gegenüber lebensverlängernden Massnahmen im Falle einer Erkrankung durch Covid-19 abweicht, dann können Sie Ihren Willen auf einem Zusatzblatt aufschreiben. Am besten betiteln sie es mit «Zusatzblatt zur Patientenverfügung: Anordnungen bei Covid-19». 
Sie können dazu die Kurz-Patientenverfügung auf der Seite pallnetz.ch herunterladen. Die Krebsligen Zürich, Aargau und neu auch Basel arbeiten nach diesem Konzept und können Sie beim Erstellen der Ergänzung unterstützen.Der Zusatz sollte als unmissverständlicher Hinweis formuliert werden, welcher datiert und unterschrieben werden muss. Bitte bewahren Sie dieses Zusatzblatt Zuhause zusammen mit der Patientenverfügung auf. Informieren Sie dazu ihr persönliches Umfeld.

Grundsätzlich ist niemand verpflichtet eine Patientenverfügung zu erstellen. Ohne dieses Dokument gilt in der Situation der Urteilsunfähigkeit der sogenannte mutmassliche Wille. Seit dem 1. Januar 2013 gilt das revidierte Erwachsenenschutzgesetz, welches die Patientenverfügung gesamtschweizerisch regelt. Eine Patientenverfügung ist ein Instrument der Selbstbestimmung. Eine urteilsfähige Person hält fest, welche medizinischen Massnahmen sie im Falle einer künftigen Urteilsunfähigkeit haben möchte oder nicht. Die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) stellen die Inhalte einer Patientenverfügung dar und zeigen, welche Punkte beim Verfassen und der Umsetzung beachtet werden sollten: https://www.samw.ch/de/Ethik/Themen-A-bis-Z/Patientenverfuegung.html 

Generell kann man sagen, dass eine Überprüfung der Patientenverfügung immer dann sinnvoll ist, wenn sich in Ihrem Leben etwas Entscheidendes geändert hat.

Wir können Ihnen helfen, den Willen zu formulieren, damit er in einer Patientenverfügung festgehalten werden kann. Dazu bieten die kantonalen und regionalen Krebsligen Beratungen an. 

https://www.krebsliga.ch/patientenverfuegung
https://www.krebsliga.ch/region 


Die vorausschauende Behandlungsplanung – englisch «Advance Care Planning» (ACP) genannt – ist eine erweiterte Patientenverfügung. In Ergänzung zur herkömmlichen Patientenverfügung legt sie einen Schwerpunkt auf die persönliche Standortbestimmung, respektive auf die Definition von Lebensqualität. Für die Corona-Pandemie wurden die Fragen bei ACP angepasst. Speziell für die Pandemie wurde ein Dokument ohne Beratung öffentlich zur Verfügung gestellt. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: 

https://www.pallnetz.ch/acp-nopa.htm 

Die Krebsligen Zürich, Aargau und neu auch die Krebsliga beider Basel bieten Patientenverfügungen «Plus» (ACP) Beratungen an. Mehr Informationen bekommen sie hier:

https://zuerich.krebsliga.ch/patientenverfuegung-plus-acp

https://aargau.krebsliga.ch/angebote/beratung-und-unterstuetzung/acp-patientenverfuegung-plus/

https://basel.krebsliga.ch/beratung-unterstuetzung/patientenverfuegung-plus-acp/was-ist-acp/ 

Beratung
Beratung

Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
Chat «Cancerline» Zum Chat
Beratung vor Ort krebsliga.ch/region
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