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KrebsligaÜber KrebsKrebsarten von A bis ZWie wird die Behandlung geplant?

Wie wird die Behandlung geplant?

Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen treffen sich, um die Ergebnisse der Untersuchungen zu besprechen. Diese Sitzung heisst Tumorboard. Ihr Arzt empfiehlt Ihnen dann die für Sie am besten geeignete Behandlung.

Wovon hängt die Wahl der Behandlung ab?

Welche Behandlung infrage kommt, ist abhängig:

  • vom Zelltyp (kleinzellig, nicht-kleinzellig),
  • vom Krankheitsstadium,
  • von den genetischen Merkmalen der Erkrankung,
  • wie funktionsfähig die Lunge ist,
  • wie gesund Sie sind, welche zusätzlichen Erkrankungen Sie haben und was Sie unter Lebensqualität verstehen.

Haben Sie Fragen zur Behandlungswahl?

Sie können jederzeit Fragen zur Wahl der Behandlung stellen. Lassen Sie sich das Vorgehen und mögliche Folgen einer Behandlung erklären. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder Bedenkzeit zu verlangen.

Fragen Sie bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt oder dem Pflegepersonal nach:

  • Wie viel Erfahrung hat das Behandlungsteam mit meiner Krebserkrankung? Die Erfahrung kann den Krankheitsverlauf und die Lebensqualität beeinflussen.
  • Wurde meine Situation an einem Tumorboard besprochen?
  • Welche Behandlung ist für mich am besten? Welche Vor- und Nachteile hat diese Behandlung?
  • Welche Nebenwirkungen kann ich bekommen? Was kann ich dagegen tun?
  • Bin ich nach den Behandlungen geheilt?
  • Bezahlt die Krankenkasse die Kosten für die Behandlungen?

Möchten Sie eine Zweitmeinung?

Sie können jederzeit eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Ihr Behandlungsteam kennt diese Möglichkeit und leitet Ihre Unterlagen an den entsprechenden Arzt weiter. Sie können Ihre Untersuchungsergebnisse anfordern.

Zahnkontrolle vor der Behandlung

Gehen Sie vor der Behandlung zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Fragen Sie nach einem Zahnstatus. Das ist ein schriftlicher Bericht über Ihre Zähne. Sie zeigen mit dem Zahnstatus, ob Ihre Zähne vor der Behandlung gesund sind.

Der Zahnarzt schaut auch, ob Sie versteckte Entzündungen im Mund haben. Er behandelt diese Entzündungen, bevor Sie mit einer Behandlung beginnen.

Warum ist das wichtig?

Die Behandlungen gegen Krebs könnten bestehende Zahnprobleme verstärken. Wenn die Behandlung Ihre Zähne schädigt, können Sie abklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für diese Abklärung brauchen Sie den Zahnstatus.

Zudem sollten Sie eine Behandlung gegen Krebs mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch beginnen.

Behandlungskosten

Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung. Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen, wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.

Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selber. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Franchise: die tiefste, obligatorische Franchise ist 300 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr alle Kosten bis 300 CHF selber bezahlen.
  • Selbstbehalt: Das sind zehn Prozent Ihrer Rechnung. Diesen Betrag bezahlen Sie selbst, maximal bis zu einem Betrag von 700 CHF pro Jahr.
  • Spitalbetrag: Sie bezahlen bei einem Spitalaufenthalt pro Spitaltag 15 CHF. Diese Kosten sind zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.

Wichtig für Sie zum Wissen!

Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse. Die kantonalen oder regionalen Krebsligen beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Sozialversicherungen. In einem gemeinsamen Gespräch können Sie Versicherungs- und Finanzierungsfragen klären.

Aktualisiert im Mai 2023.

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