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KrebsligaÜber KrebsKrebsarten von A bis ZWie wird die Behandlung geplant?

Wie wird die Behandlung geplant?

Eine Krebsbehandlung besteht meistens aus mehreren Therapien über einen längeren Zeitraum. Die einzelnen Schritte Ihrer Behandlung besprechen und planen Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen in regelmässigen gemeinsamen Sitzungen. Diese Sitzungen heissen Tumorboards. Das Behandlungsteam berücksichtigt dabei folgende Fragen:

  • Welche Art von Plasmazellerkrankung haben Sie?
  • Haben Sie Beschwerden?
  • Wirkt sich die Krankheit auf Ihren Körper aus?
  • Gibt es Genveränderungen in den Krebszellen?
  • Ist eine Blutstammzelltransplantation möglich?

Bestimmte Krebsmedikamente können die Blutstammzellen schädigen. Die Auswahl der medikamentösen Therapie hängt deshalb unter anderem davon ab, ob anschliessend eine Blutstammzelltransplantation geplant ist. Ausserdem werden Ihr Alter, Ihr allgemeiner Gesundheitszustand sowie Ihre Vorstellungen von Lebensqualität berücksichtigt.

Hat das Behandlungsteam Ihren Fall in einem Tumorboard besprochen, empfehlen sie Ihnen die für Sie am besten geeignete Behandlung.

Therapieziele 

Die Therapieziele hängen davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und wie gut die Heilungsaussichten sind. Auch die Art der Plasmazellerkrankung spielt eine Rolle.

In den meisten Fällen ist beim Multiplen Myelom eine Heilung nicht möglich. In der Regel gibt es aber lange Phasen ohne Beschwerden. Selbst wenn eine Heilung eher unwahrscheinlich ist, kann das Fortschreiten von Plasmazellerkrankungen oft für mehrere Jahre aufgehalten oder die Krankheit zurückgedrängt werden. Sind die Krankheitszeichen verschwunden und haben Sie nur noch sehr wenige Myelomzellen, nennt man dies Remission.

Vermehren sich die Myelomzellen irgendwann wieder, nennt man dies einen Rückfall. Je nachdem kann eine vorherige Therapie wiederholt werden. Ansonsten empfiehlt Ihr Behandlungsteam eine andere Behandlungsmethode oder eine neue Kombination von Medikamenten.

Im Vordergrund steht die Lebensqualität. Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam, was Lebensqualität für Sie bedeutet.

Lassen Sie sich begleiten und beraten 

Nehmen Sie sich genügend Zeit für die Besprechung der Therapien und der Therapieziele. Schreiben Sie sich Ihre Fragen zu Hause in Ruhe auf, damit Sie während der Besprechung keine vergessen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Vertrauensperson begleiten.

Vielleicht haben Sie das Bedürfnis, über die psychische oder soziale Belastung zu sprechen. Dafür können Sie sich ans Krebstelefon oder an Ihre kantonale oder regionale Krebsliga wenden.

Sie können zur Entscheidungsfindung Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt beiziehen oder eine fachärztliche Zweitmeinung einholen. Ihr Behandlungsteam kennt diese Möglichkeit und wird Ihre Unterlagen an die entsprechenden Ärzte weiterleiten. Sie haben das Recht, jederzeit die Herausgabe ihrer Unterlagen mit den Untersuchungsergebnissen zu verlangen.

Sie können zu jedem Zeitpunkt Fragen stellen oder einen früheren Entscheid hinterfragen. Stimmen Sie einer Massnahme erst dann zu, wenn Sie über das Vorgehen sowie die möglichen Folgen und Komplikationen umfassend informiert worden sind und alles verstehen. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder mehr Bedenkzeit zu verlangen.

Lassen Sie sich erklären, welchen Verlauf die Erkrankung ohne die empfohlene Behandlung nehmen kann. Fragen Sie nach, wie viel Erfahrung das Behandlungsteam mit Ihrer Krebserkrankung hat. Die Erfahrung kann den Krankheitsverlauf und die Lebensqualität beeinflussen.

Sie können die Therapiewahl auch den behandelnden Ärzten überlassen. Für eine Operation oder Therapie braucht es allerdings immer Ihre Einwilligung.

Therapie im Rahmen einer klinischen Studie

Die Medizin entwickelt laufend neue Krebstherapien und Behandlungspläne. Im Rahmen von klinischen Studien untersuchen Forschende, ob eine neue Therapie tatsächlich besser ist als eine bereits anerkannte. Motivierend für eine Studienteilnahme ist oft die Möglichkeit, dass auch künftige Krebsbetroffene davon profitieren können.

Es ist möglich, dass Ihnen eine Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie vorgeschlagen wird. Welche Vor- oder Nachteile sich für Sie aus einer Studienteilnahme ergeben, können Sie nur im Gespräch mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt beziehungsweise mit einer an der Studie beteiligten Fachperson klären.

Die Teilnahme an einer Studie ist freiwillig. Auch wenn Sie einer Teilnahme zugestimmt haben, können Sie jederzeit wieder davon zurücktreten. Wenn Sie nicht an einer Studie teilnehmen möchten, erhalten Sie dennoch die bestmögliche zugelassene Therapie nach dem heutigen Stand des Wissens.

Wer bezahlt die Behandlungskosten?

Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung. Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen, wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.

Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selbst. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Franchise: Die tiefste, obligatorische Franchise ist 300 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr alle Kosten bis 300 CHF selbst bezahlen.
  • Selbstbehalt: Das sind zehn Prozent Ihrer Rechnung. Diesen Betrag bezahlen Sie selbst, maximal bis zu einem Betrag von 700 CHF pro Jahr.
  • Spitalbetrag: Sie bezahlen bei einem Spitalaufenthalt pro Spitaltag 15 CHF. Diese Kosten sind zusätzlich zur Franchise und Selbstbehalt.

Rechenbeispiel: Sie haben eine Franchise von 300 CHF. Ihre erste Arztrechnung im Jahr beträgt 600 CHF. Dann bezahlen Sie 330 CHF (300 Franchise plus 30 Selbstbehalt). Den restlichen Betrag bezahlt Ihre Krankenkasse.

Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkasse bezahlt auch:

  • Physiotherapie,
  • ambulante Krankenpflege durch spitalexterne Dienste (beispielsweise Spitex),
  • Krankenpflege im Pflegeheim,
  • Ernährungsberatung,
  • Diabetesberatung,
  • Ergotherapie,
  • Röntgenaufnahmen,
  •  Blutuntersuchung.

Diese Leistungen müssen Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt verordnen. Bezahlt die Krankenkasse eine dieser Behandlungen nicht, muss Sie der Arzt im Voraus darüber informieren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie nicht sicher sind.

Die Krankenkasse bezahlt den Aufenthalt im Spital. Beachten Sie, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkasse übernimmt Kosten für Medikamente, die vom Arzt verordnet sind und in der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt sind. Wird ein verschriebenes Medikament dennoch nicht bezahlt, stellt der Arzt ein Gesuch für eine Kostenübernahme.

Die Krankenkasse bezahlt einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen wie beispielsweise Spritzen oder die Wundpflege. Sie selbst bezahlen einen vertraglich geregelten Teil der Kosten. Die verbleibenden Kosten bezahlt Ihre Wohngemeinde.

Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Wohngemeinde, der Spitex-Organisation oder im Pflegeheim.

Aktualisiert im Mai 2023

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