Am 4. Dezember trafen sich in Bern rund 200 Fachleute aus Bauwesen, Medizin, Public Health und Wissenschaft sowie Behördenvertreter, um sich über das natürlich vorkommende Edelgas Radon zu informieren und auszutauschen. Im Zentrum stand dabei der Radonaktionsplan des Bundesamtes für Gesundheit, der zum Ziel hat, den Schutz der Schweizer Bevölkerung vor Radon sicherzustellen. Schlüsselelement des Aktionsplans ist die Revision der Strahlenschutzgesetzgebung, bei der die gesetzlichen Werte angepasst werden sollen.
Mehr Personen betroffen als bis anhin gedacht
Der Radonaktionsplan wurde ins Leben gerufen, weil die Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 2009 sowie weitere internationale Instanzen neue, tiefere Referenzwerte empfohlen haben, um das gesundheitliche Risiko infolge der Radonbelastung in Innenräumen zu verringern. Diese tieferen Referenzwerte basieren auf neueren Studien, die zeigen, dass das Risiko einer langfristigen Radonbelastung im Wohnbereich grösser ist, als früher angenommen wurde.
Der Radonaktionsplan wurde ins Leben gerufen, weil die Weltgesundheitsorganisation WHO im Jahr 2009 sowie weitere internationale Instanzen neue, tiefere Referenzwerte empfohlen haben, um das gesundheitliche Risiko infolge der Radonbelastung in Innenräumen zu verringern. Diese tieferen Referenzwerte basieren auf neueren Studien, die zeigen, dass das Risiko einer langfristigen Radonbelastung im Wohnbereich grösser ist, als früher angenommen wurde.
Den neuen Risikoeinschätzungen zufolge sind alle Regionen der Schweiz von der Radonproblematik betroffen und nicht nur die bis anhin definierten Risikogebiete der Alpen und der Jurakette. Radon ist nach dem Rauchen die wichtigste Ursache für Lungenkrebs: 200 bis 300 der rund 3000 Todesfälle durch Lungenkrebs in der Schweiz werden durch Radon verursacht.
Radonschutz im Bausektor
Die Förderung des Radonschutzes im Bausektor stellt ein zentrales Element des Radonaktionsplans dar: Durch geeignete Massnahmen bei Neu- und Umbauten lässt sich die Radonbelastung in Innenräumen mit wenig Aufwand erheblich senken. Bereits angepasst wurde die für das Bauwesen relevante SIA-Norm 180, die seit Juli 2014 in Kraft ist. In dieser Norm wird Radon erstmals als Schadstoff berücksichtigt und der Radonschutz in den Planungsprozess bei Neubauten einbezogen.
Besserer Radonschutz wird begrüsst: Jedes Krebs-Schicksal ist eines zu viel
Die laufenden Entwicklungen auf gesetzlicher und baulicher Ebene zum Schutz vor Radon in der Schweiz wurden von den Fachleuten positiv aufgenommen. Kontrovers diskutiert wurden die Kosten: Wie teuer darf der Schutz vor Radon sein? Prof. Dr. med. Jakob Passweg, Präsident der Krebsliga Schweiz, brachte es in der Schlussdiskussion auf den Punkt. Jedes Krebs-Schicksal ist eines zu viel. Für eine wirkungsvolle Krebsprävention ist es nun von grosser Bedeutung, dass die neuen Richtlinien in der Praxis umgesetzt werden. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Baubranche und die kantonalen Behörden.
Radon
Das radioaktive Edelgas Radon ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos und entsteht durch den Zerfall von Uran in der Erdkruste. In der freien Umgebungsluft ist es unbedenklich für die Gesundheit. Es kann jedoch durch undichte Stellen in Bodenplatten und Kellerwänden in Häuser eindringen und sich dort anreichern.
Radonatome können weiter zerfallen. Werden diese radioaktiven Zerfallsprodukte eingeatmet, setzen sie sich in der Lunge fest und bestrahlen das Lungengewebe. Mit steigender Radonkonzentration erhöht sich das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.