Entscheiden Sie sich zuerst, ob Sie eine Therapie wünschen, die sich hauptsächlich auf den Körper oder auf die Psyche wirkt. Bedenken Sie auch, dass einige Methoden sofortige Ergebnisse liefern, während bei anderen sich eine Wirkung erst langfristig einstellt. Wichtig ist in erster Linie, dass Sie sich entsprechend informieren und mit Ihrem Behandlungsteam abklären, ob die geplante Therapie mit Ihren konventionellen Therapien vereinbar ist. Bei Bedarf können Sie sich auch an unser Krebstelefon wenden.
Kostenvergütung
Homöopathie, anthroposophische Medizin, Akupunktur, Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin und Phytotherapie werden im Rahmen der Grundversicherung vergütet. Diese Therapien werden angeboten, um Gesundheitsprobleme und Krankheiten im Allgemeinen zu behandeln. Sie sind aber nicht speziell auf Krebserkrankungen ausgerichtet. Es ist daher ratsam zu prüfen, ob in Ihrem Fall eine bestimmte Therapie aufgelistet ist und ob Sie davon profitieren könnten.
Die Vergütung komplementärmedizinischer Leistungen durch die Krankenversicherung hängt von der Ausbildung der Therapeutinnen und Therapeuten ab. So können beispielsweise nur Ärztinnen und Ärzte, die in der einen oder anderen Methode der Komplementärmedizin eine Weiterbildung absolviert haben, die Kosten über die Grundversicherung abrechnen.