krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
KrebsligaÜber KrebsPalliative CarePatientenverfügung bei KrebsPalliative Care

Patientenverfügung bei Krebs

Welchen Behandlungen würde ich noch zustimmen, sollte ich plötzlich nicht mehr in der Lage sein, meinen Willen selber auszudrücken? Die Patientenverfügung der Krebsliga vertieft spezifische Fragen, die sich bei einer Krebserkrankung stellen können. Dieses Dokument können Sie online herunterladen, ausfüllen und abspeichern.

Was ist mir in der letzten Phase meines Lebens besonders wichtig? In welchen Situationen wünsche ich keine lebensverlängernden Massnahmen mehr? Die Patientenverfügung bei Krebs thematisiert Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen. Sie greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf und schliesst Fragen über Massnahmen zur Wiederbelebung ein.
 

Verbindlicher Wille

In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten. Die Verfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich. Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.
Je nach Krankenkasse kann die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen werden.

Gut zu wissen

Haben Sie spezifische Fragen oder suchen Sie das Gespräch mit einer Fachperson? Die Krebsliga in Ihrer Region unterstützt Sie gerne beim Ausfüllen des Dokuments.

Hilfreiche Informationen finden Sie in der Broschüre «Selbstbestimmt bis zuletzt – aber wie? Wegleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung». Sie bietet Anregungen und Hinweise, welche beim Ausfüllen einer Patientenverfügung zu beachten sind.

Selbstbestimmt vorsorgen! Haben Sie neben der Patientenverfügung auch Fragen zum Vorsorgeauftrag, zum Testament oder suchen Sie nach Infoveranstaltungen? Hier finden Sie mehr:

Haben Sie Verbesserungsvorschläge für diese Seite?
Beratung
Beratung

Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
Chat «Cancerline» Zum Chat
Beratung vor Ort krebsliga.ch/region
Beratung
Beratung
Spenden
Beratung
Beratung