Seit dem 1. Januar 2013 gilt das neue Erwachsenenschutzrecht. Es stärkt besonders das Recht auf Selbstbestimmung und regelt die Gültigkeit und Tragweite von Patientenverfügungen. Fortan sind Ärztinnen und Ärzte bei urteilsunfähigen Personen verpflichtet abzuklären, ob eine Patientenverfügung besteht. Die Krebsliga Schweiz hat ihre Patientenverfügung der neuen gesetzlichen Situation angepasst.
Verbindlicher Wille
Eine Patientenverfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Mit einer Verfügung entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich.
Krebsspezifisch
Die Patientenverfügung der Krebsliga geht vertieft auf spezifische Fragen ein, die sich bei einer Krebserkrankung stellen können. Sie thematisiert Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen, greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf und schliesst Fragen über Massnahmen zur Wiederbelebung ein.
Patientenverfügung sollten möglichst mit Unterstützung von Fachpersonen ausgefüllt werden. Ihre kantonale Krebsliga ist Ihnen gerne beim Ausfüllen des Dokuments behilflich.
Ergänzende hilfreiche Informationen finden Sie in der Broschüre «Selbstbestimmt bis zuletzt – aber wie? Wegleitung zum Erstellen einer Patientenverfügung». Sie bietet Anregungen und Hinweise, welche beim Ausfüllen einer Patientenverfügung zu beachten sind.
Online-Formular
Die Patientenverfügung kann als PDF heruntergeladen, ausgefüllt und abgespeichert werden.