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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenKrebsregistrierungsgesetz: Jahrzehntealte Forderung der Krebsliga konkretisiert sich

Krebsregistrierungsgesetz: Jahrzehntealte Forderung der Krebsliga konkretisiert sich

Die Krebsliga ist erfreut, dass der Nationalrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen deutlich angenommen hat. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung von schweizweit vergleichbaren Daten.

Die Krebsliga ist erfreut, dass der Nationalrat den Entwurf des Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen deutlich angenommen hat. Das Gesetz schafft die rechtliche Grundlage für die Erhebung von schweizweit vergleichbaren Daten.Weil eine wirkungsvolle Krebspolitik auf verlässliche und vollständige Daten angewiesen ist, misst die Krebsliga dem Krebsregistrierungsgesetz eine grosse gesundheitspolitische Bedeutung bei. Die rechtliche Verankerung einer schweizweit einheitlichen Erfassung von Angaben zu Krebserkrankungen stellt sicher, dass wichtige Informationen über Häufigkeit und Behandlung von bösartigen Tumoren bereitstehen. Solche Informationen erlauben es beispielsweise, den Erfolg von Früherkennungsmassnahmen unvoreingenommen zu messen. «Nur dank solchen Daten wissen wir, ob die Qualität des medizinischen Angebots stimmt und wo vielleicht eine Über- oder Unterversorgung besteht», sagt Jakob R. Passweg, Chefarzt Hämatologie am Universitätsspital Basel und Präsident der Krebsliga Schweiz. Der Gesetzesentwurf zeichnet sich auch durch seine Ausgewogenheit aus, weil nicht nur der Nutzen von Informationen zu Krebserkrankungen, sondern auch der Schutz der patientenbezogenen Daten umfassend berücksichtigt ist.
Die flächendeckende Registrierung von Krebserkrankungen ist ein langjähriges Anliegen der Krebsliga, das sie – gemeinsam mit anderen Organisationen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen Krebs verschreiben – auch als Ziel der «Nationalen Strategie gegen Krebs 2014-2017» erklärt hat. Denn obwohl die mittlerweile 14 kantonalen und regionalen Krebsregister einen Grossteil der Schweiz abdecken, ist die Erhebung der Daten weder vollständig noch einheitlich, so dass sich die Daten nicht problemlos vergleichen lassen. Aus diesem Grund begrüsst die Krebsliga, dass der Nationalrat als behandelnder Erstrat den Entwurf zum Krebsregistrierungsgesetz heute mit 171 Stimmen bei nur 3 Gegenstimmen angenommen hat. Damit rückt das seit geraumer Zeit verfolgte Ziel der Krebsliga noch näher in Griffweite.

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