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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenTabakproduktegesetz darf nicht zu einer Farce werden

Tabakproduktegesetz darf nicht zu einer Farce werden

Morgen diskutiert die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit über das neue Tabakproduktegesetz. Nur wenn sie dem Nationalrat davon abrät, dem Ständerat zu folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, ist ein echter und umfassender Schutz der Jugendlichen vor dem Einstieg ins Rauchen möglich.

Will die Schweiz ein Tabakproduktegesetz, das Jugendliche besser vor Tabakkonsum schützt? Diese Frage muss sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit stellen: Sie entscheidet morgen, ob sie dem Nationalrat empfiehlt, dem ständerätlichen Beschluss zum Bundesgesetz über Tabakprodukte zu folgen oder nicht. Dieser sprach sich zwar für einen besseren Jugendschutz aus, hat die Vorlage aber dennoch im Juni an den Bundesrat zurückgewiesen und verlangt, die vorgesehenen Einschränkungen zu Tabakwerbung und Sponsoring zu streichen. Dies ist ein krasser Widerspruch.

Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher beginnt vor dem 18. Lebensjahr mit dem Rauchen. Tabakwerbung kann insbesondere Minderjährige zum Einstieg ins Rauchen verlocken. Und im Gegensatz zu den Behauptungen der Tabakindustrie ist diese für Kinder und Jugendliche omnipräsent: Inserate in Gratiszeitungen, die insbesondere auch von Jugendlichen gelesen werden, Werbung im Kino, verlockende Plakate und Sponsoring von Anlässen wie Open-Air-Festivals sind nur einige Beispiele dafür, wie Kindern und Jugendlichen das Rauchen schmackhaft gemacht wird.

Umfassendes Verbot ist nötig

Der Entwurf des neuen Tabakproduktegesetzes ist ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch nicht ein genügend grosser Schritt. Denn mit dem neuen Tabakproduktegesetz wäre lediglich das Sponsoring von internationalen Anlässen verboten, das Sponsoring von nationalen Anlässen wie Open-Air-Festivals bliebe hingegen erlaubt. Um Kinder und Jugendliche wirklich vor dem Einstieg ins Rauchen zu schützen, braucht es ein umfassendes Werbe-, Promotions- und Sponsoringverbot. Der Ständerat wies die Vorlage zurück, weil er die Marktwirtschaft stärkergewichtete als die Prävention. Folgt ihm der Nationalrat und wird die Vorlage des Bundesrates noch abgeschwächt, verkommt das neue Gesetz zu einer Farce.

Als eines der letzten Länder in Europa bietet die Schweiz keine wirksamen Einschränkungen für Tabakwerbung im öffentlichen Raum. 2004 hat die Schweiz die WHO-Tabakkonvention unterzeichnet, deren Ratifikation ein Ziel des Bundesrats ist. Ohne die Umsetzung des Gesetzesentwurfs erfüllt die Schweiz jedoch die Mindestkriterien des Rahmenübereinkommens der WHO nicht.

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz fordert die vorberatende Kommission deshalb auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und dem Nationalrat zu empfehlen, den Entscheid des Ständerats abzulehnen.

Weitere Informationen:

www.tabakwerbung-nein.ch

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention:
Wolfgang Kweitel, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 031 599 10 22, wolfgang.kweitel@at-schweiz.ch

Lungenliga Schweiz:
Elena Strozzi, Bereichsleiterin Politik und Prävention, 079 555 33 79, e.strozzi@lung.ch

Sucht Schweiz:
Monique Portner-Helfer, Mediensprecherin, 021 321 29 74, mportner-helfer@suchtschweiz.ch

Krebsliga Schweiz:
Flavia Nicolai, Leiterin Medienstelle, 031 389 94 13, flavia.nicolai@krebsliga.ch 

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