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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenTabakproduktegesetz 2.0: Jugendschutz «Ultra-Light»

Tabakproduktegesetz 2.0: Jugendschutz «Ultra-Light»

Heute hat der Bundesrat den überarbeiteten Entwurf zum Tabakproduktegesetz orgelegt. Wirksame Massnahmen zur Tabakprävention fehlen darin. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz* wird ihre Forderungen in die nun beginnende Vernehmlassung einbringen.

Im Entwurf verzichtet der Bundesrat leider fast komplett auf Werbeeinschränkungen, ein Sponsoringverbot fehlt sogar gänzlich. Dabei kann Werbung gerade für Jugendliche fatal sein: Wenn Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr nicht mit dem Rauchen anfangen, rauchen sie mit grosser Wahrscheinlichkeit ihr Leben lang nie. 57 Prozent der Rauchenden beginnen als Minderjährige mit dem Tabakkonsum. Das führt unter anderem dazu, dass Tabak der wichtigste Risikofaktor für chronische nicht übertragbare Krankheiten ist: In der Schweiz sterben jedes Jahr rund 9‘500 Menschen an den Folgen des Rauchens. Davon ein Viertel vor Erreichen des Rentenalters.

58 Prozent der Bevölkerung befürworten ein allgemeines Werbeverbot. Auch ein Verbot des Sponsorings von Kultur- und Sportveranstaltungen durch die Tabakindustrie trifft bei der Mehrheit auf Zustimmung. Dies zeigt das aktuelle Suchtmonitoring Schweiz 2016.

Der Entwurf des Bundesrats zum Tabakproduktegesetz enthält keine wirksamen Massnahmen zur Reduktion des Tabakkonsums. Er verhindert für Jahre einen Fortschritt in der Tabakprävention. Der Gesetzesentwurf entspricht damit den Wünschen der Tabakindustrie. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz wird sich weiterhin für ein umfassendes Werbe- und Sponsoringverbot einsetzen und ihre Forderungen in die Vernehmlassung einbringen. Die zentralen Forderungen sind:

  • Ein lückenloses Werbeverbot für Tabakprodukte, welches Printmedien, das Internet einschliesslich der sozialen Medien, Plakate, Kinos und die Verkaufsstellen umfasst.
  • Keine Verkaufsförderung durch Gratisabgabe von Tabakwaren, etwa durch Hostessen in Clubs oder durch Rabattaktionen im Stil von 3 für 2.
  • Kein Sponsoring öffentlicher sowie privater Anlässe durch Tabakfirmen. Die Tabakkonzerne verringern mehr und mehr die Werbung im öffentlichen Bereich, speziell auf Plakaten, und verstärken stattdessen die Werbeaktivitäten im privaten Bereich, insbesondere richten sie sich dabei an junger Leute.


Der Bundesrat sieht zwar auch in diesem Entwurf ein paar wenige neue Massnahmen vor. Diese sind jedoch vollkommen ungenügend:

  • Das Abgabealter für Tabakprodukte wird einheitlich auf 18 Jahre festgelegt.
  • In Medien, die einfach für Kinder zugänglich sind (Gratiszeitungen und frei zugängliche Internetseiten) wird Tabakwerbung verboten. In kostenpflichtigen Medien und für Internetbereiche mit Zugangsbarrieren, z. B. einer Registrierung, bleiben sie hingegen erlaubt.
  • Am Kiosk dürfen Tabakwaren nicht mehr direkt neben Süssigkeiten im Regal stehen und müssen auf einer Höhe von mindestens 1,20 Meter platziert werden. Damit bleiben sie gleichwohl im Sichtfeld von Kindern.


In mehreren Punkten bleibt der Entwurf hinter der EU-Gesetzgebung zurück:

  • Die Warnhinweise bleiben kleiner als in der EU.
  • Die E-Zigaretten bleiben schwächer reguliert als in der EU.
  • Snus ist in der EU verboten, ausgenommen Schweden.
  • Das Sponsoring von internationalen Anlässen ist EU-weit verboten.


Ein Verbot von Tabakwerbung und Tabaksponsoring sieht auch die Rahmenkonvention über die Tabakkontrolle der Weltgesundheitsorganisation WHO vor (WHO FCTC, Artikel 13.4). Die Schweiz hat das Abkommen am 25. Juni 2004 unterzeichnet und damit ihren Willen bekundet, die Präventionsziele der WHO umzusetzen. Der hartnäckige Widerstand der Tabaklobby im National- und Ständerat gegen einfach umsetzbare und wirksame Massnahmen zeigt Wirkung: Das Parlament ist an der Umsetzung des Abkommens nicht interessiert. Mit dem vorliegenden Entwurf ist die Ratifizierung von vornherein ausgeschlossen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention:
Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 031 599 10 20, info@at-schweiz.ch,
oder 079 709 04 60, 079 648 80 82

Krebsliga Schweiz:
Flavia Nicolai, Leiterin Medienstelle, 031 389 94 13, flavia.nicolai@krebsliga.ch

Lungenliga Schweiz:
Elena Strozzi, Bereichsleiterin Politik und Prävention, 079 555 33 79, e.strozzi@lung.ch

Sucht Schweiz:
Markus Meury, Mediensprecher, 079 309 13 23, mmeury@suchtschweiz.ch  

* Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz ist eine Initiative der Krebsliga Schweiz, der Lungenliga Schweiz, der Schweizerischen Herzstiftung, Sucht Schweiz und der Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention Schweiz. Die Allianz wird von über hundert Organisationen unterstützt.

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