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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenVernehmlassung des Ausführungsrechts zum Krebsregistrierungsgesetz

Vernehmlassung des Ausführungsrechts zum Krebsregistrierungsgesetz

Die Krebsliga Schweiz begrüsst die allgemeine Stossrichtung des Entwurfs der Krebsregistrierungsverordnung (KRV), der darauf ausgerichtet ist, die Krebsregistrierung in der Schweiz zu harmonisieren und an die aktuellen Erfordernisse der onkologischen Versorgung anzupassen. Erfreulich ist insbesondere die geplante Erfassung von Daten zur Behandlung und zum Krankheitsverlauf, damit die Versorgungs- und Behandlungsqualität in Zukunft evaluiert und optimiert werden kann.

Die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Registrierung von Krebserkrankungen ist ein Ziel der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014–2017. Die vollständige Erfassung von epidemiologischen Daten zu Krebs erlaubt es, die Ursachen der Krankheit besser zu verstehen, präventive Massnahmen gezielt zu planen und auch präzise Rückschlüsse auf die Wirksamkeit von Therapien zu ziehen. Deshalb sind die einheitliche und flächendeckende Krebsregistrierung sowie deren rechtliche Verankerung in einem Bundesgesetz von grosser gesundheitspolitischer Bedeutung. Im März 2016 hat das Parlament das neue Gesetz für ein gesamtschweizerisches Krebsregister verabschiedet. Nun hat das Eidgenössisches Departement des Innern das Ausführungsrecht zum neuen Bundesgesetz – die Krebsregistrierungsverordnung – in die Vernehmlassung geschickt.

Flächendeckende und einheitliche Erfassung aller Krebsfälle in der Schweiz

Mit dem Krebsregistrierungsgesetz und dem vorgeschlagenen Ausführungsrecht wird eine solide rechtliche Grundlage für eine flächendeckende, vollständige und vollzählige Registrierung von Krebserkrankungen in der Schweiz geschaffen. Erfreulich ist, dass auch Daten zur Behandlung und zum Krankheitsverlauf (sogenannte Zusatzdaten) erfasst werden sollen. Damit können Versorgungs- und Behandlungsqualität künftig evaluiert und optimiert werden. Einige zentrale Aspekte fehlen im Verordnungsentwurf, beispielsweise die Sicherstellung der Datenqualität bis eine Automatisierung implementiert ist oder der gegenseitige Datenaustausch zwischen Meldestellen sowie Früherkennungsprogrammen und den Krebsregistern. Zudem schlägt die Krebsliga Schweiz geringe Anpassungen inder Liste der zu meldenden Krebserkrankungen sowie Änderungen im Verordnungstext vor, beispielsweise in Bezug auf die Patienteninformation, bei der Erhebung des Widerspruchs sowie direktere Meldewege.

Die flächendeckende Erfassung von Krebserkrankungen ist für die Krebsliga Schweiz ein zentrales Anliegen in ihrem Einsatz für Prävention, Früherkennung und Behandlung von Krebs in der Schweiz. Aus diesem Grund engagiert sie sich zusammen mit den kantonalen Krebsligen seit langem sowohl konzeptionell als auch auf politischer Ebene fürein eidgenössisches Krebsregister. Die Stellungnahme zum Entwurf der Krebsregistrierungsverordnung (KRV) ist in Kooperation mit den Oncosuisse-Organisationen, SwissCancerScreening und dem Kinderkrebsregister entstanden.

Box: Krebsregistrierungsgesetz

Die rechtliche Verankerung einer schweizweit einheitlichen Erfassung von Angaben zuKrebserkrankungen stellt sicher, dass wichtige Informationen über Häufigkeit und Behandlung von bösartigen Tumoren bereitstehen. Solche Informationen erlauben esbeispielsweise, den Erfolg von Früherkennungsmassnahmen unvoreingenommen zubeurteilen. «Die durch das Krebsregister systematisch erfassten Daten erlauben, die Versorgungs-, Diagnose-, und Behandlungsqualität sowie die Wirkung vonPräventionsmassnahmen zu überprüfen», sagt Jakob R. Passweg, Past-Präsident der Krebsliga Schweiz und Chefarzt Hämatologie am Universitätsspital Basel.
Die flächendeckende Registrierung von Krebserkrankungen ist ein langjähriges Anliegen,für welches sich die Krebsliga – gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung SAKK – eingesetzt hat.

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