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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenStrenge Regeln für das Suchtmittel Nikotin

Strenge Regeln für das Suchtmittel Nikotin

Morgen Dienstag debattiert der Ständerat über das Tabakproduktegesetz. Eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission will den Entwurf an den Bundesrat zurückweisen. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz fordert den Ständerat auf, seine Verantwortung für die Gesundheit der Bevölkerung ernst zu nehmen und den Rückweisungsantrag abzulehnen.

Zigaretten sind besondere Produkte: Die Hälfte der Raucherinnen und Raucher stirbt an den Folgen des Zigarettenkonsums, davon ein Viertel vor dem 70. Lebensjahr. In der Schweiz sterben jährlich 9500 Menschen an tabakbedingten Krankheiten. Die Mehrheit der Rauchenden hat vor dem 20. Lebensjahr zu rauchen angefangen. Das im Tabak enthaltene Nikotin macht im hohen Masse abhängig. Jugendliche weisen oft schon nach wenigen Zigaretten Abhängigkeitssymptome auf.

Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz fordert deshalb ein umfassendes Verbot von Werbung, Promotion und Sponsoring für Tabakprodukte. Nur ein solches Verbot kann Kinder und Jugendliche wirksam vor dem Einstieg in das Rauchen schützen. Das Verkaufsverbot für Minderjährige und die Einführung von Testkäufen hingegen sind ungenügend. Denn die Tabakkonzerne verfolgen eine höchst wirksame Werbestrategie: Sie stellen die Zigarette als ein Produkt für Erwachsene dar und präsentieren sie gleichzeitig den Minderjährigen als verbotene Frucht.

Das Marketing der Tabakkonzerne ist gezielt auf Kinder und Jugendliche ausgerichtet, auch in der Schweiz. Von der Öffentlichkeit kaum beachtet, erreichen die Tabakkonzerne mit ihrer Werbung und Promotion treffsicher die Minderjährigen. Dies zeigt die Beobachtungsstudie von 2014, durchgeführt von CIPRET Vaud zusammen mit Sucht Schweiz und dem CIPRET Fribourg·Freiburg. Kinder und Jugendliche begegnen der Tabakwerbung auf Schritt und Tritt.

Die Schweiz ist in Europa bald das einzige Land, in dem die gesundheitsschädigenden Tabakprodukte so freizügig beworben werden dürfen. Wieso soll das, was in ganz Europa der Standard ist, nicht auch für uns gelten? Ist den Kommissionsmitgliedern, die für den Rückweisungsantrag gestimmt haben, die Gesundheit unserer Bevölkerung weniger wichtig als den Parlamentarierinnen und Parlamentariern anderer Länder?

Mit einem Tabakproduktegesetz, das ein umfassendes Verbot der Werbung, der Promotion und des Sponsorings miteinschliesst, will die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz die Möglichkeiten der Tabakkonzerne, Kinder und Jugendliche zum Rauchen zu verführen, weitgehend einschränken. Die Freiheit der erwachsenen Raucherinnen und Raucher bleibt dabei unberührt.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Arbeitsgemeinschaft Tabakprävention:
Thomas Beutler, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 031 599 10 20, 079 709 04 60,
info@at-schweiz.ch 

Lungenliga Schweiz:
Elena Strozzi, Bereichsleiterin Politik und Prävention, 079 555 33 79, e.strozzi@lung.ch 

Sucht Schweiz:
Monique Portner-Helfer, Mediensprecherin, 021 321 29 74, mportner-helfer@suchtschweiz.ch

Krebsliga Schweiz:
Flavia Nicolai, Leiterin Medienstelle, 031 389 94 13, flavia.nicolai@krebsliga.ch 

 

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