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KrebsligaKrebspatient:innen aus der Ukraine auf der Flucht

Krebspatient:innen aus der Ukraine auf der Flucht

Flüchtende aus der Ukraine, die ihre Heimat wegen des Kriegs verlassen mussten, erhalten in der Schweiz die nötige medizinische Versorgung. Haben Sie als Fach- oder Privatperson mit Menschen aus der Ukraine zu tun? Ergeben sich hierbei Fragen zu Krebstherapien, Medikamenten oder allgemein zu Krebs? Hier finden Sie Antworten.

Menschen aus der Ukraine auf der Flucht – auch unter ihnen gibt es Krebspatient:innen
Aktualisierung: 05. Mai 2022

Der Text auf dieser Seite ist auch in Ukrainisch, Russisch und Englisch übersetzt:

Люди з України тепер можуть надсилати свої запитання щодо онкологічних захворювань на гарячу лінію підтримки онкохворих. Будь ласка, надсилайте запити українською та російською мовами на helpline@krebsliga.ch . 

Враховуючи необхідність здійснювати переклад запитів, надання відповіді може потребувати довшого часу, аніж 2 робочі дні. Дякуємо за розуміння.

Люди из Украины теперь могут присылать свои вопросы по онкологическим заболеваниям на горячую линию поддержки онкобольных. Пожалуйста, присылайте запросы на русском и украинском языках на helpline@krebsliga.ch .

В связи с необходимостью перевода запросов ответ может занять больше двух рабочих дней. Спасибо за Ваше понимание.

Die Kosten für die onkologische Behandlung bezahlen in der Regel die obligatorischen Krankenversicherungen. Wie kann ich mich versichern lassen?

Fall I

  • Ich habe ein Gesuch für den S-Status beim Bundesasylzentrum oder via RegisterME eingereicht
  • Ich wurde einem Kanton zugewiesen
  • Ich bin sozialhilfeabhängig

In diesem Fall meldet der Kanton Sie bei einer Krankenversicherung an. Sie sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung versichert.

Ab diesem Zeitpunkt bezahlt der Bund die Kosten für die Prämien, die Franchise und den Selbstbehalt der obligatorischen Krankenversicherung.

 

Fall II

  • Ich habe ein Gesuch für den S-Status beim Bundesasylzentrum oder via RegisterME eingereicht
  • In bin nicht sozialhilfeabhängig

In diesem Fall müssen Sie sich selber bei einer Krankenversicherung versichern lassen. Das müssen Sie innert drei Monate nach der Gesuchstellung tun.

Sie sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung versichert. Die Prämien, die Franchise und den Selbstbehalt müssen Sie selber bezahlen.

Schutzsuchende können sich drei Monate lang visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten und bei Privatpersonen wohnen. In diesem Fall untersteht die schutzsuchende Person nicht dem Krankenversicherungs-Obligatorium und ist allenfalls über eine private Reiseversicherung krankenversichert oder die Kosten müssen privat getragen werden. Sobald sie den Online-Antrag für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in der Schweiz gestellt hat (Schutzstatus S), ist sie krankenversichert.

 

Den Online-Antrag kann man über die Homepage des Staatssekretariats für Migration stellen. 

Falls eine Person schon vor der Beantragung des Schutzstatus S sofortige medizinische Hilfe benötigt und über keine Krankenversicherung verfügt, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten.

Krebsbetroffene haben gemäss Studien ein leicht erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen nach einer Covid-19-Infektion und sterben auch häufiger daran als Infizierte ohne Krebs. Entsprechend empfiehlt die Krebsliga Krebsbetroffenen, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind geprüft und sicher. Sie können Ansteckungen, schwere Verläufe und Todesfälle verhindern. Die Betroffenen sollten den Entscheid und den besten Zeitpunkt für eine Impfung mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen besprechen.

Auch Patientinnen und Patienten unter immunsuppressiver Therapie können sich impfen lassen. Es ist jedoch möglich, dass sie aufgrund der Immunsuppression weniger gut auf die Impfung ansprechen und keinen genügenden Immunschutz aufbauen können. Sie sollten eine Impfung unbedingt zuerst mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen besprechen.

Schutzsuchende aus der Ukraine können sich beim Vorliegen von Symptomen auf das Coronavirus testen und sich auch gegen SARS-CoV-2 impfen lassen. Diese Leistungen werden von der Krankenkasse bezahlt.

Die Impfung ist für ukrainische Krebsbetroffene besonders wichtig, da viele geflüchtete Menschen aus der Ukraine derzeit auf sehr engem Raum mit vielen Menschen zusammenleben.

Das deutsche Robert Koch-Institut (RKI) bietet ein Aufklärungsmerkblatt zur COVID-19-Impfung in ukrainischer Sprache: Download

Krebspatientinnen und -patienten aus der Ukraine sollen nach Absprache mit den zuständigen Behörden möglichst rasch mit einem Spital oder einer ärztlichen Praxis Kontakt aufnehmen. Dort können sie klären, wie ihre Krebsbehandlung begonnen oder fortgesetzt werden kann. Dies gilt besonders, wenn Sie sich nicht gleich nach der Ankunft registrieren lassen.

Krebsbetroffene sollen nach Möglichkeit von einer Person zum Arzt begleitet werden, welche sowohl Ukrainisch wie auch die jeweilige Landessprache sprechen kann. Hier ist wichtig zu wissen: Die Krankenversicherung zahlt in der Regel keinen Dolmetscher. Ist ein professionelles Dolmetschen für die Ausführung einer medizinischen Untersuchung oder Behandlung sowie für deren therapeutischen Erfolg aber unabdingbar und können die Krebspatienten keinen Dolmetschenden zur Verfügung stellen, können diese Kosten als Bestandteil der medizinischen Leistung betrachtet werden. Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren empfiehlt diese Kosten zu übernehmen. Ob die Kosten in diesen Fällen aber tatsächlich übernommen werden, muss in jedem einzelnen Fall abgeklärt werden.

 

Der Beratungs- und Informationsdienst Krebstelefon der Krebsliga ist für Betroffene, Angehörige, Nahestehende und auch für Fachpersonen da und unterstützt Sie bei einem persönlichen Gespräch.

Sie erreichen das Beratungsteam vom Krebstelefon täglich von 9 bis 19 Uhr. Die Beratungen sind kostenlos. Wir sprechen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch. 

  • Per Telefon 0800 11 88 11
  • Wir nehmen Ihre Fragen zu Krebs neu auch auf Ukrainisch und Russisch entgegen. Schreiben Sie uns über helpline@krebsliga.ch . Wegen der notwendigen Übersetzung der Anfragen kann die Beantwortung länger als die üblichen 2 Werktage dauern. Besten Dank für Ihr Verständnis.
  • Per Mail an helpline@krebsliga.ch

Beratung vor Ort

Möchten Sie sich vor Ort beraten lassen? Die kantonalen und regionalen Krebsligen bieten Beratungen auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch an.

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Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
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