Die Kosten für die onkologische Behandlung bezahlen in der Regel die obligatorischen Krankenversicherungen. Wie kann ich mich versichern lassen?
Fall I
- Ich habe ein Gesuch für den S-Status beim Bundesasylzentrum oder via RegisterME eingereicht
- Ich wurde einem Kanton zugewiesen
- Ich bin sozialhilfeabhängig
In diesem Fall meldet der Kanton Sie bei einer Krankenversicherung an. Sie sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung versichert.
Ab diesem Zeitpunkt bezahlt der Bund die Kosten für die Prämien, die Franchise und den Selbstbehalt der obligatorischen Krankenversicherung.
Fall II
- Ich habe ein Gesuch für den S-Status beim Bundesasylzentrum oder via RegisterME eingereicht
- In bin nicht sozialhilfeabhängig
In diesem Fall müssen Sie sich selber bei einer Krankenversicherung versichern lassen. Das müssen Sie innert drei Monate nach der Gesuchstellung tun.
Sie sind rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Gesuchstellung versichert. Die Prämien, die Franchise und den Selbstbehalt müssen Sie selber bezahlen.