Krebsbetroffene aus der Ukraine werden unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz medizinisch behandelt. Lesen Sie mehr zu Kostenübernahmen und Schutzstatus.
Krebsbetroffene aus der Ukraine werden unter bestimmten Bedingungen in der Schweiz medizinisch behandelt. Lesen Sie mehr zu Kostenübernahmen und Schutzstatus.
Achtung: Die Schweiz ändert die Bedingungen für den Schutzstatus S für ukrainische Schutzsuchende ab dem 1. November 2025. Der Schutzstatus S erhalten nur noch Personen, die ihren letzten Wohnsitz in besetzten oder umkämpften Regionen der Ukraine hatten. Die Rückkehr in die sieben westlichen Regionen (Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi) gilt zurzeit als zumutbar. Bei allen Gesuchen, über die die Behörden ab dem 01. November 2025 entscheiden, überprüfen die Behörden, wo die Person vor der Flucht in der Ukraine gewohnt hat. Personen, die ihren letzten Wohnsitz in den sieben westlichen Regionen hatten, erhalten nur in Ausnahmefällen den Schutzstatus S. Wer bis am 31. Oktober 2025 bereits den Schutzstatuts S erhalten hat, ist von dieser Änderung nicht betroffen. Der Schutzstatus S besteht bis 04. März 2027 weiter. |
Wenn Sie in der Schweiz den Schutzstatus S haben, kann Ihr Familienmitglied auch den Schutzstatus S beantragen. Das gilt auch, wenn Sie oder er aus einer der sieben westlichen Gebiete der Ukraine kommt.
Wenn Sie mit einem anderen Status als dem S-Status in der Schweiz leben, stellen Sie einen Antrag auf Familiennachzug. Auf der Seite ch.ch steht, unter welchen Bedingungen ein erkranktes Familienmitglied in die Schweiz nachkommen kann.
Es dauert oft Wochen oder Monate, bis über die Anträge von Geflüchteten auf S-Status entschieden wird. Die medizinische Behandlung geht erst nach einer positiven Entscheidung weiter. Das kann dazu führen, dass Krebstherapien später beginnen. Wenn Schutzsuchende den S-Status erhalten, teilt die Schweiz sie einem Kanton zu. Solange der Kanton nicht feststeht, kann niemand sagen, in welchem Krebszentrum eine Behandlung möglich ist.
Das sagt die Verordnung: „Die Auswahl des Arztes ist nicht frei. Die zuständige Behörde im Kanton bestimmt, an wen sich die Schutzsuchenden bei Krankheit, Unfall, psychischen Problemen oder Schwangerschaft wenden müssen.“
Sprechen Sie mit der betreuenden Behörde im Zuweisungskanton. Fragen Sie nach: Wo kann ich meine Krebserkrankung behandeln lassen? Krebspatienten sollten sich schnell beim zugewiesenen Spital oder der zugewiesenen Arztpraxis melden.
Im Spital oder der Arztpraxis klären Sie, wann Ihre Krebsbehandlung beginnt oder wie sie weitergeht.
Am besten lassen Sie sich begleiten von einer Person, die auch die jeweilige Landessprache spricht. Wichtig zu wissen: Die Krankenversicherung zahlt in der Regel keinen Dolmetscher.
Haben Sie niemanden, der Ihnen dabei hilft? Wenn es wichtig ist, damit die Behandlung erfolgreich ist, übernimmt der Kanton manchmal die Kosten für einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin.
Klären Sie das vorher mit Ihrem Kanton ab.
Falls Sie schon vor der Beantragung des Schutzstatus S sofort medizinische Hilfe brauchen und keine Krankenversicherung haben, übernimmt die öffentliche Hand die Kosten. Das gilt nur für einen medizinischen Notfall. Eine bereits bestehende Krebserkrankung ist meistens kein medizinischer Notfall.
Was ist ein Notfall? Notfälle sind Zustände, die lebensbedrohlich sind. Sie können durch die Erkrankung oder die Behandlung eintreten. Auch bei Krebserkrankungen gibt es manchmal Notfälle.
KrebsInfo bietet Ihnen ein persönliches Gespräch oder antwortet auf Ihre Fragen per Mail oder Chat. KrebsInfo ist für Betroffene, Angehörige und Nahestehende da und unterstützt Sie.
Sie erreichen das Beratungsteam täglich von 10 bis 18 Uhr. Die Beratungen sind kostenlos.
• Per Telefon 0800 11 88 11: Wir sprechen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.
• Per Mail an krebsinfo@krebsliga.ch oder per Chat (auch per WhatsApp): Wir antworten schriftlich auf Ihre Fragen zu Krebs auch auf Ukrainisch und Russisch.
Möchten Sie sich vor Ort beraten lassen? Die kantonalen und regionalen Krebsligen bieten Beratungen auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch an.
Möchten Sie sich vor Ort beraten lassen? Die kantonalen und regionalen Krebsligen bieten Beratungen auf Englisch, Deutsch, Französisch oder Italienisch an.

Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.