Was ist mir in der letzten Phase meines Lebens besonders wichtig? In welchen Situationen wünsche ich keine lebensverlängernden Massnahmen mehr? Die Patientenverfügung bei Krebs thematisiert Massnahmen zur Linderung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen. Sie greift Themen wie Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr auf und schliesst Fragen über Massnahmen zur Wiederbelebung ein.
Verbindlicher Wille
In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden wollen, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten. Die Verfügung gilt, wenn Sie selber nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen und Ihren Willen zu äussern. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen und geben dem ärztlichen Behandlungsteam konkrete Handlungsanweisungen für schwierige Entscheidungssituationen. Ihr schriftlich festgehaltener Wille ist für das Behandlungsteam und für Ihre Angehörigen rechtsverbindlich. Damit die Patientenverfügung rechtsgültig ist, muss sie von Hand datiert und unterschrieben werden. Sollten Sie dazu nicht in der Lage sein, muss die Patientenverfügung notariell beglaubigt werden.
Je nach Krankenkasse kann die Patientenverfügung auf der Versichertenkarte der Krankenkasse eintragen werden.