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KrebsligaÜber KrebsGenetische VorbelastungÜber Krebs

Genetische Vorbelastung

Krebs entsteht durch Veränderungen im Erbgut unserer Zellen. Diese Veränderungen bezeichnen Fachpersonen als Mutationen. Solche Mutationen treten spontan auf oder werden etwa durch die natürliche Alterung, Schadstoffe in der Umwelt oder Viren ausgelöst.

Fünf bis zehn Prozent aller Krebsbetroffenen haben eine angeborene Mutation im Erbgut, welche die Entstehung von Krebs begünstigt. Man spricht auch von einer erblichen Veranlagung. Personen mit einer erblichen Veranlagung haben ein höheres Risiko an bestimmten Krebsarten wie zum Beispiel Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken. Aber nicht alle Personen mit einer Veranlagung erkranken an Krebs.

Der Vater oder die Mutter vererben die Mutation an die Kinder. Jedes Kind erbt die Mutation mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent. Hat ein Kind die Mutation nicht geerbt, sind dessen künftigen eigenen Kinder nicht betroffen. Die Mutation überspringt keine Generation.

Weil Krebs häufig ist, können mehrere Krebskrankheiten in einer Familie auftreten. Dies allein bedeutet nicht immer, dass in dieser Familie eine erbliche Veranlagung vorliegt.
 

Welche Krebsarten können erblich bedingt sein?

Brust- und Eierstockkrebs

Bei fünf bis zehn Prozent der Betroffenen entsteht der Brustkrebs infolge einer erblichen Veranlagung. Bei Eierstockkrebs liegt der erblich bedingte Anteil bei zehn bis 20 Prozent.

Liegt eine Veranlagung vor, haben diese Frauen ein erhöhtes Risiko an Brust- und Eierstockkrebs zu erkranken als Frauen ohne Veranlagung. Bei Männern besteht ein erhöhtes Risiko für Brust- und Prostatakrebs. Bei Männern und Frauen kann das Risiko an Bauchspeicheldrüsenkrebs oder an schwarzem Hautkrebs (Melanom) zu erkranken, erhöht sein.
 

Prostatakrebs

Etwa zehn Prozent aller Prostatakrebs Erkrankungen sind erblich bedingt.

Das Risiko, an Prostatakrebs zu erkranken, ist höher, wenn ein Verwandter (Vater oder Bruder) von Prostatakrebs betroffen ist.
 

Dickdarm- oder Enddarmkrebs

Etwa fünf Prozent der Erkrankungen sind erblich bedingt.

In den betroffenen Familien treten auch andere Krebserkrankungen häufiger auf als in der Durchschnittsbevölkerung. Dazu gehören: Krebs in der Gebärmutterschleimhaut, im Magen, im Dünndarm, in den Nieren, im Harnleiter, in den Gallenwegen, in der Bauchspeicheldrüse und in den Eierstöcken.
 

Schwarzer Hautkrebs (Melanom)

Etwa zehn Prozent der Fälle von schwarzem Hautkrebs sind erblich bedingt. Neben dem erhöhten Risiko für schwarzen Hautkrebs tritt im Vergleich zur Durchschnittsbevölkerung Bauchspeicheldrüsenkrebs häufiger auf.

Hinweise auf eine Veranlagung

  • Eine Krebsart tritt in der Familie gehäuft auf.
  • Mehrere Generationen hintereinander sind an Krebs erkrankt.
  • Krebs tritt in jungem Lebensalter auf (50 Jahre oder jünger bei Brust-, Darm- oder Gebärmutterkörperkrebs).
  • Seltene Krebsarten wie Brustkrebs beim Mann treten auf.
  • Mehrere gleichzeitig oder hintereinander auftretende Krebserkrankungen bei einer Person kommen vor.

Ergeben sich Hinweise auf eine Veranlagung, ist ein Gespräch mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine erste Möglichkeit, sich zu informieren. Gemeinsam können Sie besprechen, ob eine genetische Beratung sinnvoll ist.
 

Was ist eine genetische Beratung?

Bei einer genetischen Beratung klären Sie mit einer Fachperson ab, ob eine Veranlagung vorliegen könnte oder nicht. Die Fachperson informiert Sie über:

  • erblich bedingte Krebserkrankungen
  • den Ablauf eines Gentests
  • den gesetzlichen Rahmen eines Gentests und zu dessen Kosten
  • die Auswirkung möglicher Testresultate

Bei dieser Beratung erfahren Sie, ob weitere genetischen Abklärungen sinnvoll sind.
 

Was ist ein Gentest?

Der Gentest klärt, ob Sie Trägerin oder Träger einer Veranlagung sind oder nicht. Vor einem Gentest muss eine genetische Beratung stattgefunden haben.

Der Gentest untersucht das Erbgut unserer Zellen. Dafür wird Ihnen Blut abgenommen. Das Resultat eines Gentests teilt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt in einem persönlichen Gespräch mit.
 

Was können Sie tun?

Bei einer nachgewiesenen Veranlagung empfiehlt Ihnen die Ärztin oder der Arzt verschiedene Massnahmen zur Früherkennung und Vorbeugung. Der Arzt bespricht mit Ihnen, in welchem Alter und wie häufig die Massnahmen durchgeführt werden.

Ziel der Massnahmen ist, Krebs vorzubeugen oder frühzeitig zu erkennen. Stellen Ärzte Krebs in einem frühen Krankheitsstadium fest, sind die Heilungschancen besser.
 

Früherkennung

Für einige Krebsarten wie beispielswiese Brust- oder Darmkrebs gibt es Untersuchungen zur Früherkennung. Diese Untersuchungen erkennen Krebs bevor Symptome entstehen.
 

Vorbeugende Massnahmen

Eine vorbeugende Massnahme ist die chirurgische Entfernung des entsprechenden Organs (z.B. Brustgewebe). Die Entfernung senkt Ihr Risiko an Krebs zu erkranken fast vollständig.
 

Risikoarmer Lebensstil

Ein risikoarmer Lebensstil ist mit oder ohne Veranlagung empfehlenswert. Zu einem risikoarmen Lebensstil gehören Nichtrauchen, ausgewogene Ernährung, regelmässige Bewegung, gesundes Körpergewicht, geringer Alkoholkonsum und Sonnenschutz.

Im Shop finden Sie viele weitere Broschüren und Informationsblätter zu verschiedenen Themen rund um Krebs. 

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