Die Behandlungsplanung hängt unter anderem davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und ob der Tumor herausoperiert werden kann. Ein wichtiges Ziel ist, dass die Nierenfunktion bestmöglich erhalten bleibt.
Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen besprechen und planen Ihre Behandlung in regelmässigen gemeinsamen Sitzungen. Diese Sitzungen heissen Tumorboards.
Hat das Behandlungsteam Ihren Fall in einem Tumorboard besprochen, empfiehlt es Ihnen die für Sie am besten geeignete Behandlung.
Therapieziele bei Nierenkrebs
Ein wichtiges Therapieziel ist, dass die Nierenfunktion bestmöglich erhalten bleibt. Die anderen Therapieziele hängen davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und ob der Tumor herausoperiert werden kann. Kann der Tumor herausgeschnitten werden, heisst das «resektabel».
Wenn die Heilungsaussichten schlecht sind, verlangsamen die Ärzte das Fortschreiten der Erkrankung und lindern eventuelle Beschwerden. Das nennt sich palliative Therapie. Eine palliative Therapie kann manchmal Jahre dauern.
Lassen Sie sich begleiten und beraten
Nehmen Sie sich genügend Zeit, um über einen Therapievorschlag nachzudenken. Schreiben Sie Ihre Fragen zu Hause in Ruhe auf, damit Sie im Gespräch nichts vergessen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Vertrauensperson begleiten.
Fragen Sie nach, wie viel Erfahrung das Behandlungsteam mit Nierenkrebs hat. Die Erfahrung beeinflusst den Krankheitsverlauf und Ihre Lebensqualität.
Sie können jederzeit einen früheren Entscheid hinterfragen. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder mehr Bedenkzeit zu verlangen. Stimmen Sie einer Therapie erst zu, wenn Sie über das Vorgehen sowie die möglichen Folgen umfassend informiert worden sind und alles verstehen.
Hier sind mögliche Fragen, die Sie der Ärztin oder dem Arzt stellen können:
Was kann ich von der vorgeschlagenen Behandlung erwarten? Kann sie mich heilen?
Welche Vor- und Nachteile hat die Behandlung?
Mit welchen Nebenwirkungen muss ich rechnen? Was kann ich dagegen tun?
Was bedeutet es für mich, wenn der Tumor bei der Operation nicht vollständig entfernt werden kann?
Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?
Ja, Sie können eine fachärztliche Zweitmeinung einholen. Bitten Sie Ihr Behandlungsteam, Ihre Untersuchungsergebnisse an die entsprechenden Ärzte weiterzuleiten.
Sie haben zudem das Recht, die Herausgabe Ihrer Unterlagen mit den Untersuchungsergebnissen zu verlangen. Dann können Sie diese dem anderen Arzt selbst schicken oder bringen.
Krebsmedikamente können Ihre Zähne schädigen. Wenn die Behandlung Ihre Zähne beschädigt hat, können Sie abklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für diese Abklärung brauchen Sie einen sogenannten Zahnstatus.
Gehen Sie deshalb vor der Behandlung zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Fragen Sie nach einem Zahnstatus. Das ist ein schriftlicher Bericht über Ihre Zähne. Sie zeigen mit dem Zahnstatus, ob Ihre Zähne vor der Behandlung gesund sind.
Der Zahnarzt schaut auch, ob Sie versteckte Entzündungen im Mund haben. Er behandelt diese Entzündungen, bevor Sie mit einer Behandlung beginnen.
Therapie im Rahmen einer klinischen Studie
Die Medizin entwickelt laufend neue Krebstherapien und Behandlungspläne. In klinischen Studien untersuchen Forschende, ob eine neue Therapie tatsächlich besser ist als eine bereits anerkannte.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Behandlungsteam, ob Sie an einer solchen Studie teilnehmen können. Nicht alle Spitäler führen klinische Studien durch.
Die Teilnahme an einer Studie ist freiwillig. Auch wenn Sie einer Teilnahme zugestimmt haben, können Sie jederzeit wieder davon zurücktreten. Wenn Sie nicht an einer Studie teilnehmen möchten, erhalten Sie dennoch die bestmögliche zugelassene Therapie nach dem heutigen Stand des Wissens.
Wer bezahlt die Behandlungskosten?
Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung. Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.
Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selbst. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:
Franchise: Die tiefste, obligatorische Franchise ist 300 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr alle Kosten bis 300 CHF selbst bezahlen.
Selbstbehalt: Das sind zehn Prozent Ihrer Rechnung. Diesen Betrag bezahlen Sie selbst, maximal bis zu einem Betrag von 700 CHF pro Jahr.
Spitalbetrag: Sie bezahlen bei einem Spitalaufenthalt pro Spitaltag 15 CHF. Diese Kosten sind zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse. Auch die kantonalen oder regionalen Krebsligen beraten Sie bei Fragen zum Thema Behandlungskosten.
Die Krankenkasse bezahlt auch:
Physiotherapie,
ambulante Krankenpflege durch spitalexterne Dienste (beispielsweise Spitex),
Krankenpflege im Pflegeheim,
Ernährungsberatung,
Diabetesberatung,
Ergotherapie,
Röntgenaufnahmen,
Blutuntersuchung.
Ist bei Ihnen eine nicht ärztliche Leistung sinnvoll, muss Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt diese Leistung verordnen. Bezahlt die Krankenkasse eine dieser Behandlungen nicht, muss Sie der Arzt im Voraus darüber informieren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Die Krankenkasse bezahlt den Aufenthalt im Spital. Beachten Sie, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die vom Arzt verordnet sind und in der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt sind. Wird ein verschriebenes Medikament dennoch nicht bezahlt, stellt der Arzt ein Gesuch für eine Kostenübernahme.
Die Krankenkasse bezahlt einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen wie beispielsweise Spritzen oder die Wundpflege. Sie selbst bezahlen einen vertraglich geregelten Teil der Kosten. Die verbleibenden Kosten bezahlt Ihre Wohngemeinde.
Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Wohngemeinde, der Spitex-Organisation oder im Pflegeheim.
Aktualisiert im Dezember 2024
KrebsInfo
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