Die Behandlung wird bei einem Tumorboard geplant. Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen treffen sich, um die Ergebnisse der Untersuchungen zu besprechen.
Die Behandlung wird bei einem Tumorboard geplant. Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen treffen sich, um die Ergebnisse der Untersuchungen zu besprechen.
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt erklärt Ihnen nach dem Tumorboard, welche Behandlung für Sie am besten geeignet ist.
Welche Behandlung infrage kommt, ist abhängig von folgenden Faktoren:
Sie können jederzeit Fragen zur Wahl der Behandlung stellen. Lassen Sie sich das Vorgehen und mögliche Folgen einer Behandlung erklären. Sie haben das Recht, eine Zweitmeinung zu verlangen, eine Behandlung abzulehnen oder Bedenkzeit zu verlangen.
Fragen Sie bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder dem Pflegepersonal nach:
Wie erfahren Ihr Behandlungsteam ist, kann den Krankheitsverlauf und die Lebensqualität beeinflussen.
Bei Prostatakrebs gibt es in den meisten Fällen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten zur Auswahl. Wichtig ist, dass Sie gut über Vor- und Nachteile der Behandlungen informiert werden.
Nehmen Sie sich genug Zeit für die Besprechung der Behandlungen und für Fragen, die Sie in diesem Zusammenhang haben. Lassen Sie sich von einer Vertrauensperson ans Gespräch begleiten. Schreiben Sie sich die Fragen zu Hause in Ruhe auf, damit Sie während der Besprechung keine vergessen.
Vielleicht möchten Sie mit jemandem über die psychischen oder sozialen Belastungen sprechen, die durch die Erkrankung entstehen. Dafür eignet sich die psychoonkologische Beratung.
In dieser Beratung besprechen Sie Themen im Zusammenhang mit der Krankheit, die nicht nur medizinische Fragen betreffen. Dazu gehören zum Beispiel Ängste oder soziale Probleme.
Wenden Sie sich dafür an die kantonalen oder regionalen Krebsligen oder das Beratungsangebot von KrebsInfo der Krebsliga Schweiz.
Sie können jederzeit eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Ihr Behandlungsteam kennt diese Möglichkeit und leitet Ihre Unterlagen an die entsprechende Ärztin oder den entsprechenden Arzt weiter. Sie können Ihre Untersuchungsergebnisse anfordern.
Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung. Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.
Bei Behandlungen, für die Sie eine Kostengutsprache der Krankenkasse benötigen, wird Ihre behandelnde Ärztin oder ihr behandelnder Arzt diese bei der Krankenkasse anfordern. Die Behandlung beginnt erst, wenn die Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt.
Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selbst. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen:
Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse Ihre Behandlung bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer behandelnden Ärztin, Ihrem behandelnden Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse.
Auch die kantonalen oder regionalen Krebsligen beraten Sie zu Fragen rund um das Thema Sozialversicherungen. In einem gemeinsamen Gespräch können Sie mit einer Beraterin oder einem Berater Versicherungs- und Finanzierungsfragen klären.
In einer Patientenverfügung halten Sie Ihren Willen und Ihre Wünsche über medizinische Entscheidungen fest. Mit dieser Verfügung legen Sie vorgängig Ihren Willen fest, falls Sie sich einmal nicht mehr äussern können.
Es ist wichtig, möglichst früh eine Patientenverfügung auszufüllen. Die Beratenden der kantonalen und regionalen Krebsligen unterstützen Sie, wenn Sie eine Patientenverfügung ausfüllen möchten.
Mehr dazu erfahren Sie auch auf unserer Website Patientenverfügung bei Krebs.
Medikamentöse Therapien wie zum Beispiel die Chemotherapie können Ihre Zähne schädigen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer behandelnden Onkologin oder Ihrem behandelnden Onkologen, ob es sinnvoll ist, einen Zahnstatus zu machen. Das ist ein schriftlicher Bericht über den Zustand Ihrer Zähne. Der Zahnstatus zeigt, ob Ihre Zähne vor der Behandlung gesund sind.
Die Zahnärztin oder der Zahnarzt schaut auch, ob Sie versteckte Entzündungen im Mund haben. Sie behandeln diese Entzündungen, bevor Sie mit einer Behandlung beginnen.
Wenn die Behandlung Ihre Zähne schädigt, können Sie abklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für diese Abklärung brauchen Sie den Zahnstatus.
Zudem sollten Sie eine medikamentöse Behandlung gegen Krebs mit gesunden Zähnen und gesundem Zahnfleisch beginnen.
Aktualisiert im Februar 2025
Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.