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Ungleichbehandlung bei Krebs: Diskriminierung bei Vertragsabschlüssen

Ist eine Krebserkrankung überstanden, wollen Betroffene beruflich häufig neu durchstarten. Doch gerade beim Weg in die Selbstständigkeit stossen sie auf Hindernisse. Für die meisten von ihnen ist es schwierig, eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen.

Text: Joëlle Beeler

Im Jahr 2014 bekam Annika die Diagnose Brustkrebs. Zwei Jahre später hatte sich ihre gesundheitliche Situation wieder stabilisiert. Sie war tumorfrei und ihre Behandlungen waren beendet. Mit neuer Energie und Ideen hatte die zweifache Mutter den Wunsch, sich als Logopädin selbstständig zu machen, und eröffnete eine Gemeinschaftspraxis. Beim Abschliessen der individuellen Krankentaggeldversicherung schloss die Versicherung Brustkrebs von der Deckung aus. Die damals 40-jährige Frau war also für den Fall eines Erwerbsausfalls versichert, ausser bei Brustkrebs. Rückblickend sagt Annika: «Damit hatte ich nicht gerechnet. Da ich aber meine Selbstständigkeit bereits aufgegleist hatte, blieb mir keine andere Wahl, als dieses Risiko einzugehen.»

Recht auf Vergessen

Um die Benachteiligung von Krebsbetroffenen zu beenden, empfiehlt die Europäische Union ihren Mitgliedern die Einführung eines «Right to be forgotten». Mit diesem «Recht auf Vergessen» soll eine Krebserkrankung nach einer bestimmten Zeit nicht mehr erwähnt werden müssen. Ziel ist es, Krebsbetroffene vor Diskriminierung zu schützen und ihnen den gleichen Zugang zu privatrechtlichen Verträgen zu ermöglichen. Die Schweiz kennt kein vergleichbares Gesetz. Gerade jungen Krebsbetroffenen könnten damit beim Start ins Erwachsenenleben Steine aus dem Weg geräumt werden.

 

Rückfall mit Folgen

Im Januar 2020 kehrte der Krebs bei Annika zurück. Das kam unerwartet und löste grosse Unsicherheiten und Zukunftsängste aus: Wie würde sie auf die bevorstehende Therapie ansprechen? Mit welchen Nebenwirkungen musste sie rechnen? «Das Risiko, bei Erwerbsausfall nicht versichert zu sein, war mir zu gross», erzählt sie. Deshalb stieg sie aus der Praxis, die sie mitgegründet hatte, aus und ging im August 2020 wieder ein Anstellungsverhältnis ein. Dort
wurde sie im Rahmen einer Kollektivversicherung vollumfänglich versichert. «Auch bei Kollektivversicherungen gibt es Deckungsausschlüsse. So gesehen hat Annika mit dieser Lösung grosses Glück», sagt Patricia Müller, Juristin bei der Krebsliga Schweiz. Aber aus juristischer Sicht bestehe hier klar eine Ungleichbehandlung, so Müller weiter. 

Annika war für Erwerbsausfall versichert − ausser bei Brustkrebs.

Bis auf politischer Ebene Bewegung in die Sache kommt, wird es noch eine Weile dauern. Eine Motion fordert die Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung. Arbeitgeber wären damit verpflichtet, ihre Mitarbeitenden für den Erwerbsausfall bei Krankheit zu versichern. Der Ständerat hat jedoch den Bundesrat beauftragt, zuerst einen entsprechenden Bericht zu verfassen.
 

Ungleiche Behandlung

Heute hat sich die gesundheitliche Situation von Annika stabilisiert. Sie spricht gut auf die Therapie an und ist nach wie vor angestellt. Ihr Wunsch, als Logopädin selbstständig arbeiten zu können, ist geblieben. Da es sich bei ihrer Erkrankung aber um einen metastasierten Brustkrebs handelt, wird sie keine Taggeldversicherung finden, die sie als Selbstständige vollumfänglich zu vernünftigen Konditionen versichert. Diesen Umstand empfindet sie als ungerecht: «Obschon ich berufliche Ziele habe, kann ich mich wegen der Erkrankung nicht so weiterentwickeln, wie ich gerne möchte.»

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