Bis auf politischer Ebene Bewegung in die Sache kommt, wird es noch eine Weile dauern. Eine Motion fordert die Einführung einer obligatorischen Taggeldversicherung. Arbeitgeber wären damit verpflichtet, ihre Mitarbeitenden für den Erwerbsausfall bei Krankheit zu versichern. Der Ständerat hat jedoch den Bundesrat beauftragt, zuerst einen entsprechenden Bericht zu verfassen.
Ungleiche Behandlung
Heute hat sich die gesundheitliche Situation von Annika stabilisiert. Sie spricht gut auf die Therapie an und ist nach wie vor angestellt. Ihr Wunsch, als Logopädin selbstständig arbeiten zu können, ist geblieben. Da es sich bei ihrer Erkrankung aber um einen metastasierten Brustkrebs handelt, wird sie keine Taggeldversicherung finden, die sie als Selbstständige vollumfänglich zu vernünftigen Konditionen versichert. Diesen Umstand empfindet sie als ungerecht: «Obschon ich berufliche Ziele habe, kann ich mich wegen der Erkrankung nicht so weiterentwickeln, wie ich gerne möchte.»