Haben Sie Krebs und fragen sich, welche Auswirkungen das auf Ihr Berufsleben hat? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga.
Haben Sie Krebs und fragen sich, welche Auswirkungen das auf Ihr Berufsleben hat? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga.
Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können.
Prinzipiell gilt: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, schützt Sie das Gesetz für eine gewisse Dauer vor einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber:
In Ihrem Arbeitsvertrag kann eine längere Dauer vereinbart sein. Lesen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag! Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» und dem Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist».
Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht fristlos kündigen, weil:
Die fristlose Kündigung ist missbräuchlich. Das bedeutet: Sie können gegen diese Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Unter gewissen Bedingungen werden Betroffene von Ihrem Arbeitgeber mit bis zu sechs Monatslöhnen entschädigt.
Sie können selbst kündigen. Vorsicht! Lassen Sie sich niemals zu einer Kündigung oder zu einer Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsvertrags drängen. Kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen, unterschriebenen Arbeitsvertrag haben.
Ohne einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet zu haben, könnten Sie unterschiedliche Schwierigkeiten haben:
Lesen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag:
Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhalten Sie detaillierte Informationen über die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Lesen Sie auch unsere Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» oder das Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist» lesen. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater Ihrer kantonalen Krebsliga. Dort erhalten Sie persönliche und kompetente Unterstützung.
Viele Arbeitgeber schliessen für Ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung ab. Diese Versicherung bezahlt ein Taggeld, wenn Sie krank sind.
Oftmals zahlt die Versicherung maximal für 720 Tagen in einem Zeitraum von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Meistens erhalten Betroffene 80 Prozent Ihres Lohnes. Lesen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat.
Ein GAV schreibt oft die Krankentaggeld-Versicherung vor. Dann erhalten Sie möglicherweise ein Krankentaggeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.
Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Sie erhalten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» und dem Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist». Bei den Beraterinnen und Beratern in den kantonalen Ligen erhalten Sie persönliche und kompetente Unterstützung.
Aktualisiert im November 2023.
Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.