krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_genf_newkrebsliga_genf_new_mobilekrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
KrebsligaÜber KrebsLeben mit & nach Krebs

Kündigung und Arbeitsunfähigkeit

Haben Sie Krebs und fragen sich, welche Auswirkungen das auf Ihr Berufsleben hat? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an Ihre kantonale Krebsliga.

Arbeitsunfähig: Bin ich vor einer Kündigung geschützt?

Was bedeutet arbeitsunfähig?

Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten können.

Wie bin ich vor einer Kündigung geschützt?

Prinzipiell gilt: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, schützt Sie das Gesetz für eine gewisse Dauer vor einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber:

  • 30 Tage im 1. Anstellungsjahr, nach der Probezeit;
  • 90 Tage während des 2. bis zum 5. Anstellungsjahr;
  • 180 Tage ab dem 6. Anstellungsjahr.

In Ihrem Arbeitsvertrag kann eine längere Dauer vereinbart sein. Lesen Sie daher Ihren Arbeitsvertrag! Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» und dem Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist».

Kann mein Arbeitgeber mir fristlos kündigen?

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen nicht fristlos kündigen, weil:

  • Sie arbeitsunfähig sind oder 
  • Ihre Arbeitsleistung krankheitsbedingt nachlässt. 

Was tue ich, wenn mir trotzdem gekündigt wird?

Die fristlose Kündigung ist missbräuchlich. Das bedeutet: Sie können gegen diese Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich Einsprache erheben. Unter gewissen Bedingungen werden Betroffene von Ihrem Arbeitgeber mit bis zu sechs Monatslöhnen entschädigt. 

Kann ich selbst kündigen, wenn ich arbeitsunfähig bin?

Sie können selbst kündigen. Vorsicht! Lassen Sie sich niemals zu einer Kündigung oder zu einer Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsvertrags drängen. Kündigen Sie erst, wenn Sie einen neuen, unterschriebenen Arbeitsvertrag haben. 

Warum sollten Sie das tun?

Ohne einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichnet zu haben, könnten Sie unterschiedliche Schwierigkeiten haben:

  • Die Arbeitslosenversicherung kann Ihr Arbeitslosengeld kürzen, weil Sie sich selbst entschieden haben zu kündigen.
  • Das Krankentaggeld der kollektiven Krankentaggeld-Versicherung endet unter Umständen früher.
  • Die Invalidenversicherung kann Zweifel daran haben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen kündigen mussten. Das könnte die IV-Rente beeinflussen. 

Bekomme ich weiterhin einen Lohn, obwohl ich arbeitsunfähig bin?

Lesen Sie zuerst Ihren Arbeitsvertrag:

  • Welche Leistungen sind für mich vorgesehen?
  • Hat Ihr Arbeitgeber beispielsweise eine Krankentagegeld-Versicherung abgeschlossen?
  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsverhältnis einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) untersteht.  Mit dem GAV könnten Ihnen bessere Leistungen zustehen, als die gesetzlich geregelten. Möglicherweise erhalten Sie längere Zeit Ihren Lohn, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Ein GAV kann den Arbeitgeber auch verpflichten, eine Krankentaggeld-Versicherung abzuschliessen.  
  • Finden Sie keine Informationen in Ihrem Arbeitsvertrag oder im GAV? Dann ist Ihre Lohnfortzahlung gesetzlich geregelt. Sie hängt davon ab, wie lange Sie schon in Ihrem Betrieb beschäftigt sind. Die Gerichte haben drei Skalen festgelegt. Diese finden Sie beim Staatssekretariat für Wirtschaft, abgekürzt SECO (siehe unten). 

Beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erhalten Sie detaillierte Informationen über die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Lesen Sie auch unsere Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» oder das Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist» lesen. Vereinbaren Sie einen Termin mit einer Beraterin oder einem Berater Ihrer kantonalen Krebsliga. Dort erhalten Sie persönliche und kompetente Unterstützung.

Krankentaggeld-Versicherung: Was ist das?

Was ist eine Krankentagegeld-Versicherung?

Viele Arbeitgeber schliessen für Ihre Angestellten freiwillig eine Krankentaggeld-Versicherung ab. Diese Versicherung bezahlt ein Taggeld, wenn Sie krank sind.

Wieviel zahlt die Versicherung?

Oftmals zahlt die Versicherung maximal für 720 Tagen in einem Zeitraum von 900 aufeinanderfolgenden Tagen. Meistens erhalten Betroffene 80 Prozent Ihres Lohnes. Lesen Sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob Ihr Arbeitgeber eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat.

Was ist, wenn für meine Arbeit ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt?

Ein GAV schreibt oft die Krankentaggeld-Versicherung vor. Dann erhalten Sie möglicherweise ein Krankentaggeld, wenn Sie arbeitsunfähig sind.

Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Sie erhalten, fragen Sie Ihren Arbeitgeber. 

Wo finde ich weitere Informationen zu diesen Themen?

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre «Arbeiten mit und nach Krebs» und dem Informationsblatt «Kündigungsschutz bei Krankheit: die Sperrfrist». Bei den Beraterinnen und Beratern in den kantonalen Ligen erhalten Sie persönliche und kompetente Unterstützung. 

Aktualisiert im November 2023.

Haben Sie Verbesserungsvorschläge für diese Seite?
KrebsInfo
KrebsInfo

Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Spenden
KrebsInfo
KrebsInfo