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Meine Rente reicht nicht zum Leben

Oft reichen die AHV-Rente oder IV-Rente nicht aus, um die Ausgaben des täglichen Lebens zu decken. Befinden Sie sich in einer solchen Situation? Dann können Sie Ergänzungsleistungen beantragen. Die Beraterinnen und Berater Ihrer kantonalen Krebsliga informieren Sie gerne ausführlich.

Ergänzungsleistungen: Was ist das?

Das ist eine finanzielle Unterstützung des Kantons, in dem Sie wohnen. Diese könnten Sie bekommen, wenn Ihre Invalidenrente (IV-Rente) oder Ihre AHV-Rente nicht ausreicht, um Ihre nötigen Ausgaben zu bezahlen. Ergänzungsleistungen beantragen Sie bei der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen oder Überbrückungsleistungen. Diese Stelle befindet sich meistens bei der sogenannten Ausgleichskasse.

Mehr Infos zu Ergänzungsleistungen und wo Sie diese in Ihrem Kanton beantragen können, finden Sie auf der Webseite:

ahv-iv.ch 

Aber auch Ihre kantonale Krebsliga beantwortet Fragen zu den Ergänzungsleistungen. 

Wann kann ich Ergänzungsleistungen beantragen?

Die Stelle für Ergänzungsleistungen prüft:

  • Ist Ihr Einkommen durch die AHV- oder IV-Rente zu tief?
  • Können Sie Ausgaben, wie beispielsweise die Miete, nicht bezahlen?
  • Haben Sie noch Vermögen und wenn ja, wie hoch ist Ihr Vermögen?

Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie Ergänzungsleistungen erhalten. Dafür müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und mehrere Belege beilegen, beispielsweise den Mietvertrag. Ihr Anspruch wird dann geprüft. Die Entscheidung, ob Sie Ergänzungsleistungen bekommen oder nicht, dauert etwas Zeit.

Haben Sie Probleme mit dem Ausfüllen des Antrags? Dann lassen Sie sich von einer Beraterin oder von einem Berater Ihrer kantonalen Krebsliga helfen.

Auf der  Webseite von Pro Infirmis finden Sie Beispiele, um besser zu verstehen, wann Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. 

Wie werden Ergänzungsleistungen berechnet?

Die jährlichen Ergänzungsleistungen werden anhand der voraussichtlichen Ausgaben berechnet. Die zuständige Stelle vergleicht die zu erwartenden Ausgaben mit den zu erwartenden Einnahmen. Anhand dessen berechnet sie Ihre Ergänzungsleistungen entsprechend Ihren Bedürfnissen. Sie erhalten die Ergänzungsleistungen jeden Monat.

Zudem können Ihnen auch unerwartete Ausgaben bezahlt werden. Diese können mit einer Krankheit oder einer Behinderung zusammenhängen. Für den Antrag auf unvorhergesehenen Auslagen benötigen Sie Belege.

Können sich Ergänzungsleistungen ändern?

In der Regel werden Ergänzungsleistungen am Jahresanfang berechnet. 

Melden Sie wichtige Änderungen Ihres Einkommens oder Ihrer Ausgaben sofort. Dann kann das Amt Ihre Ergänzungsleistungen neu berechnen.

Erhalte ich auch Sozialhilfe?

Die Sozialhilfe unterscheidet sich von den Ergänzungsleistungen. Die Sozialhilfe sichert das Existenzminimum zum Leben für Sie und Ihre Familie. Haben Sie Fragen zur Sozialhilfe? Sprechen Sie mit einer Beraterin oder einem Berater Ihrer kantonalen Krebsliga. Sie können sich auch diese Videos über Sozialhilfe anschauen.

Besuchen Sie die offizielle Webseite für Ergänzungsleistungen

Erklärende Videos, einen Leistungsrechner und weitere, häufig gestellte Fragen finden Sie bei der AHV/IV-Informationsstelle.

Aktualisiert im Oktober 2023
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