Mit einer Patientenverfügung und einem Vorsorgeauftrag können Sie Ihren Willen festlegen. Dieser Wille gilt erst, wenn Sie nicht mehr entscheiden können. In diesen Dokumenten bestimmen Sie, wer Ihre Interessen vertritt und wie. Urteilsunfähigkeit tritt beispielsweise bei dauernder Bewusstlosigkeit oder schwerer Demenz auf.
Um für den Fall vorzusorgen, dass Sie einmal nicht mehr entscheiden können, gibt es zwei Möglichkeiten. Sie können eine Patientenverfügung und einen Vorsorgeauftrag erstellen. Je nach Bereich, den Sie regeln wollen, müssen Sie eine Patientenverfügung oder einen Vorsorgeauftrag aufsetzen.
In der Patientenverfügung beschreiben Sie, wie Sie betreut, gepflegt und durch die Ärztin oder den Arzt behandelt werden wollen.
Mit dem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, welche Person für Sie als Stellvertreter handeln soll. Sie schreiben im Vorsorgeauftrag auf, bei welchen Angelegenheiten diese Person Sie vertreten darf. Das können diese Bereiche sein:
- Einkommen und Vermögen,
- Zahlungsverkehr,
- rechtliche Vertretung,
- Vertragsangelegenheiten,
- medizinische Behandlung oder
- Alltagshilfe
Was ist die Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung beschreibt Ihre Ansichten zu Gesundheit und Krankheit. Sie enthält medizinische Anweisungen. Sie legt fest, welche Behandlungen Sie erlauben oder ablehnen, falls Sie nicht mehr entscheiden können.
Anders als beim Vorsorgeauftrag müssen Sie nicht volljährig sein, um sie zu erstellen. Urteilsfähigkeit ist ausreichend.
Was ist der Vorsorgeauftrag?
Im Vorsorgeauftrag schreiben Sie auf, wer Sie vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig sind. Ein Vorsorgeauftrag ist notwendig, wenn Sie finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten regeln wollen.
Eine finanzielle Angelegenheit ist beispielsweise das Bezahlen Ihrer Rechnungen. Dieser Teil des Vorsorgeauftrags nennt man Vermögenssorge.
Eine rechtliche Angelegenheit ist es beispielsweise, den Vertrag für das Pflegeheim abzuschliessen. Dieser Teil des Vorsorgeauftrags nennt man Vertretung im Rechtsverkehr.
Sie können auch aufschreiben, wie Sie betreut, gepflegt und durch die Ärztinnen und Ärzte behandelt werden wollen. Sie können im Vorsorgeauftrag auch auf Ihre Patientenverfügung hinweisen. Diesen Teil des Vorsorgeauftrages nennt man Personensorge.
Sie können Aufgaben beschreiben. Beispielsweise dass Ihr Auto verkauft werden soll, um die Anzahlung für das Pflegeheim bezahlen zu können.
Welche Form müssen die Dokumente haben?
Das Schreiben einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags ist schwierig. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie sich von einer Fachperson beraten lassen. Ihre Krebsliga vor Ort hilft Ihnen, eine Beratung zu finden.
Für einen gültigen Vorsorgeauftrag schreiben Sie das Dokument komplett mit der Hand, inklusive Datum und Unterschrift. Oder Sie tippen es und lassen es dann von einem Notar beglaubigen.
Damit ein Vorsorgeauftrag gültig ist, müssen Sie urteilsfähig und volljährig sein (handlungsfähig).
Eine Patientenverfügung muss auch schriftlich, datiert und unterschrieben sein. Im Unterschied zum Vorsorgeauftrag müssen Sie sie nicht selbst schreiben. Sie können eine Vorlage verwenden und unterschreiben.
Im Internet gibt es Vorlagen für Vorsorgeaufträge und Patientenverfügungen zum Herunterladen oder Bestellen. Die Patientenverfügung der Krebsliga finden sie in unserem Shop. Damit eine Patientenverfügung gültig ist, müssen Sie urteilsfähig, aber nicht volljährig sein.
Wo soll ich den Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung aufbewahren?
Wenn Ihre Dokumente im Notfall nicht gefunden werden, sind ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung nutzlos. Es ist wichtig, dass der Aufbewahrungsort bekannt ist. Sie können den Ort für Ihren Vorsorgeauftrag beim Zivilstandsamt melden. Diese Meldung ist zu empfehlen.
Geben Sie einer Person, die Sie im Dokument als Ihren Vertreter im Notfall benannt haben, eine Kopie. Ihre Patientenverfügung sollten Sie beim Hausarzt und bei Ihren Vertrauenspersonen hinterlegen.
Es ist eine gute Idee, eine Karte mit den Namen und Telefonnummern dieser Personen in Ihrem Portemonnaie zu haben.
Wen können Sie als Vertreter, Vertreterin beauftragen?
Sie können jede Person über 18 Jahre als Ihren Vertreter ernennen. Es ist gut, zwei Vertreter bei einer Patientenverfügung zu benennen. Es ist auch gut, wenn diese Personen beim Erstellen dabei sind.
Wählen Sie Personen, denen Sie vertrauen und die der Aufgabe gewachsen sind. Diese Personen müssen das Dokument nicht unterschreiben.
Bei einem Vorsorgeauftrag können Sie auch eine Firma, wie eine Anwaltskanzlei, als Vertreter wählen.
Wie lange sind Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gültig?
Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag gelten, wenn Sie urteilsunfähig sind. Wenn Sie Ihre Urteilsfähigkeit zurückgewinnen, verlieren beide Dokumente ihre Gültigkeit.
Was passiert, wenn weder Vorsorgeauftrag noch Patientenverfügung vorliegen?
Wenn Sie urteilsunfähig sind und keinen Vorsorgeauftrag und keine Patientenverfügung haben, gilt Folgendes:
- Der Ehepartner oder der eingetragene Partner darf Sie bei bestimmten Aufgaben vertreten. So darf er beispielsweise Ihre Post öffnen und mit dem Pflegeheim abrechnen. Dies gilt jedoch nur, wenn die Partner zusammenleben oder sich regelmäßig unterstützen.
- Das Gesetz legt fest, wer Sie in medizinischen Angelegenheiten vertreten darf. Das sind der (Ehe-)Partner, Personen aus dem gemeinsamen Haushalt (zum Beispiel ein Konkubinatspartner), Ihre Kinder, Eltern, Geschwister und Enkel. Voraussetzung ist ein regelmäßiger Kontakt. In dringenden Fällen dürfen Ärztinnen und Ärzte selbst entscheiden.
Aktualisiert im Juni 2024.