In mehreren Regionen werden diese Leistungen durch Bundesmittel gemäss Artikel 74 IVG mitfinanziert. Die geplante Änderung des Subventionsgesetzes gefährdet dieses bewährte System. Eine fixe Limite von 50 Prozent Bundesanteil würde in einigen Kantonen zu Finanzierungslücken führen – mit direkten Folgen für Krebsbetroffene.
Die Nachfrage nach Beratung steigt. Ohne verlässliche Unterstützung geraten Menschen in einer ohnehin belastenden Situation zusätzlich in eine soziale oder finanzielle Abwärtsspirale. Das belastet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern langfristig auch das Gesundheits- und Sozialsystem.
Die Krebsliga setzt sich dafür ein, dass die bewährten Beratungsstrukturen nicht geschwächt, sondern gesichert werden. Es braucht Planbarkeit und faire Rahmenbedingungen – gerade für jene Angebote, die sich zwischen öffentlicher Verantwortung und zivilgesellschaftlichem Engagement bewegen.
Deshalb lehnt die Krebsliga die aktuelle Ausgestaltung des Entlastungspakets ab. Auch der die neuerliche Debatte zum Postgesetz und den Massnahmen im Eigenbereich stehen wir kritisch gegenüber.