krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
KrebsligaÜber unsDachorganisationJahresrückblickPolitikJahresrückblick

Politik

Im Namen aller Krebsbetroffenen und ihrer Familien setzt sich die Krebsliga auch auf politischer Ebene ein. 2019 hat sie viel erreicht.

Erfolgreicher Einsatz: Betreuungsurlaub für Eltern mit krebskranken Kindern

Zur Entlastung von erwerbstätigen Personen, die Angehörige betreuen, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verabschiedet. Neu erhalten Eltern Anspruch auf Betreuungsurlaub von maximal 14 Wochen, wenn ihr Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls schwere gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Der Urlaub kann tageweise oder am Stück und innerhalb von 18 Monaten bezogen werden und wird über das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz entschädigt. Zudem haben Arbeitnehmende neu den Anspruch auf bezahlte Abwesenheit für eine kurzzeitige Betreuung von Familienmitgliedern sowie des/der Lebenspartners/Lebenspartnerin von maximal drei Tagen pro Ereignis und höchstens zehn Tagen pro Jahr. Die Krebsliga setzte sich im Rahmen der «Interessengemeinschaft Angehörigenbetreuung» gemeinsam mit weiteren Organisationen von Anfang an für diese Vorlage ein. In der Wintersession hat das Parlament die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Massnahmen gutgeheissen. Zweifellos ein erfreuliches Resultat, allerdings erst ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ungelöst ist nach wie vor die Langzeitbetreuung.

Initiative eingereicht: Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung

Weil das Parlament sich nicht willens zeigte, ein Tabakproduktegesetz mit wirkungsvollem Jugendschutz zu schaffen, hat die Krebsliga Schweiz gemeinsam mit weiteren Gesundheitsorganisationen 2018 die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» lanciert. Das Anliegen erhielt in der Bevölkerung grossen Zuspruch: Am 12. September 2019 konnten der Bundeskanzlei 113 500 beglaubigte Unterschriften übergeben werden. Anfang Dezember hat der Bundesrat mitgeteilt, dass er die Volksinitiative zur Ablehnung empfiehlt. Er begrüsse zwar eine wesentliche Einschränkung der Tabakwerbung, die Initiative gehe aber zu weit. Aus Sicht der Krebsliga Schweiz sind griffige Massnahmen dringender denn je: 80 Prozent der Lungenkrebsfälle gehen auf Tabakkonsum zurück. Auch die Wahrscheinlichkeit, an einer anderen Krebsart wie beispielsweise Mundhöhlen-, Kehlkopf-, Speiseröhren-, Bauchspeicheldrüsen- oder Blasenkrebs zu erkranken, ist für Rauchende um ein Mehrfaches grösser als für Nichtrauchende.

Krebsmedikamente: Zugangsgerechtigkeit sichern

Die Diskussion um Zugangsgerechtigkeit bei Krebsmedikamenten hat in der Schweiz stark an politischer Aktualität und medialer Aufmerksamkeit gewonnen. Im Zentrum der Diskussion standen 2019 vor allem die hohen Medikamentenpreise und die Vergütungspraxis im sogenannten Off-Label-Use, d.h. Medikamente, die ausserhalb der üblichen Vorschriften eingesetzt werden. Rund ein Drittel aller erwachsenen Krebsbetroffenen sowie fast alle Kinder mit Krebs werden off-label behandelt. In der modernen Präzisionsmedizin von morgen werden solche Behandlungen noch häufiger. Gemäss der Krankenversicherungsverordnung (KVV) muss ein Kostengutsprachegesuch gestellt und der Einzelfall von der jeweiligen Krankenversicherung beurteilt werden, damit die Kosten übernommen werden und die Betroffenen Zugang zu den meist lebensnotwendigen Behandlungen erhalten. Bei über 50 Krankenversicherungen in der Schweiz führt das heutige System unweigerlich zu Ungleichbehandlungen. Seit Juni 2019 führt das BAG nun eine Evaluation der Art. 71a–71d KVV durch. Mit dieser soll der Stand der Umsetzung geprüft sowie die Zweckmässigkeit bzw. Wirksamkeit beurteilt werden.

Dank Krebsliga: Grundversicherung übernimmt Kosten für fertilitätserhaltende Massnahmen

Krebstherapien erhöhen das Risiko für Unfruchtbarkeit. Die Fortpflanzungsmedizin erlaubt es, Geschlechtszellen

  • also Eizellen bei Frauen und Spermien bei Männern
  • noch vor Beginn der Behandlung zu entnehmen, bei sehr tiefen Temperaturen einzufrieren und so die Zellen langfristig zu konservieren (Kryokonservierung).

Diese Massnahmen mussten Betroffene bisher selbst bezahlen, was je nach finanzieller Situation schwierig sein konnte. Laut Schätzungen hat ungefähr ein Drittel der rund 1000 neuerkrankten Jugendlichen und Erwachsenen unter 40 Jahren Bedarf zur Erhaltung der Fruchtbarkeit. Die Krebsliga hat zusammen mit medizinischen Fachgesellschaften bei der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen einen Antrag zur Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung eingereicht. Das Eidgenössische Departement des Inneren hat diesem stattgegeben: Seit dem 1. Juli 2019 werden die Kosten für die Entnahme, die Kryokonservierung und die Lagerung während fünf Jahren von Ovarialgewebe, Eizellen oder Spermien übernommen.

Krebsregistrierungsgesetz: Versorgung der Bevölkerung weiter verbessern

Das Krebsregistrierungsgesetz ist seit Anfang 2020 in Kraft. Die Krebsliga hat sich über 20 Jahre lang für die Erfassung aller Krebserkrankungen in der Schweiz eingesetzt und die Massnahmen zur Umsetzung der Krebsregistrierung im Rahmen von Projekten der Nationalen Strategie gegen Krebs begleitet. Gerade aus onkologischer Sicht ist das neue Gesetz von grosser Bedeutung: Die landesweite und einheitliche Registrierung trägt dazu bei, die zukünftige Krebsversorgung der Schweizer Bevölkerung weiter zu optimieren. Dank der erfassten Daten können die Ursachen von Krebserkrankungen besser verstanden, Früherkennungsmassnahmen gezielter geplant und überprüft wie auch Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität oder die bestmöglichen Therapien gezogen werden.

Beratung
Beratung

Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
Chat «Cancerline» Zum Chat
Beratung vor Ort krebsliga.ch/region
Spenden
Beratung
Beratung