Krebsbetroffene müssen auch während der Pandemie Zugang zu dringlichen Behandlungen, beispielsweise Tumoreingriffen, haben. Sollte dies aufgrund der steigenden Fallzahlen von COVID-19-Erkrankungen nicht mehr gewährleistet sein, sind von Bund und Kantonen entsprechende Massnahmen zu ergreifen.
Bereits Ende 2020 gab es einzelne Hinweise, dass Behandlungen von Krebsbetroffenen verschoben werden mussten. Gemäss der Schweizerischen Gesellschaft für für Intensivmedizin (SGI) verzeichnen die Intensivpflegestationen zureit wieder eine starke Zunahme an kritisch kranken COVID-19-Patientinnen und -Patienten, von denen die allermeisten nicht gegen COVID-19 geimpft sind. Weil die Impfung das wichtigste Mittel bleibt, um Spitäler vor Überlastung zu schützen, appelliert die Krebsliga an die Schweizer Bevölkerung, sich wenn möglich impfen zu lassen.
Die Krebsliga empfiehlt auch Krebsbetroffenen, sich in Rücksprache mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Studien belegen, dass Krebspatientinnen und -patienten mit einer Coronavirusinfektion schwerere Krankheitsverläufe und eine höhere Sterbewahrscheinlichkeit haben als die infizierte Kontrollgruppe ohne Krebserkrankung. Auch Personen, die sich einer immunsuppressiven Therapie unterziehen, können sich impfen lassen. Allerdings ist es aufgrund der Immunsuppression möglich, dass sie weniger gut auf die Impfung ansprechen und keinen genügenden Immunschutz aufbauen können. Zudem gibt es gewisse Fälle, in denen eine Impfung nicht indiziert ist. Deshalb ist es für Krebsbetroffene wichtig, dass nicht nur ihre Angehörigen geimpft sind, sondern auch möglichst viele weitere Personen und dass weiterhin angemessene Schutzmassnahmen gelten, die korrekt eingehalten werden.
Die kantonalen und regionalen Krebsligen oder das Krebstelefon der Krebsliga Schweiz sind bei Fragen zu Krebs und Corona für Betroffene und Nahestehende da. Weitere Informationen finden sie auch im FAQ der Krebsliga: www.krebsliga.ch/corona