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PräventionMedienmitteilung

Ständerat muss in der Herbstsession die Verfassung respektieren

03. September 2024

Der Ständerat muss in der Herbstsession die Mehrheitsanträge seiner Kommission korrigieren und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen, dass die Gesetzesartikel zu mobilem Verkaufspersonal und zur Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos endlich verfassungskonform umgesetzt werden.

In den Sommermonaten waren die attraktiven Strassenverkäufer:innen wieder überall in der Schweiz zu sehen: Sie priesen an der Seepromenade oder neben dem Kinderkonzert am Strassenfest Tabakprodukte mit aufregenden Aromen an. Dass solche Promotionsaktionen eine Werbewirkung haben, ist unter Fachpersonen unumstritten. Selbst Gegner der Initiative stufen diese als Werbung ein1. Dennoch will die Gesundheitskommission des Ständerats die mobile Verkaufsförderung trotz klarem Ja zur Initiative «Kinder ohne Tabak» weiterhin erlauben.

Auch das Schlupfloch für Zigarren und Zigarillos verstösst eindeutig gegen die Verfassung. Eine gesetzlich verankerte Ausnahme dieser Produkte wäre völlig willkürlich und kann juristisch nicht begründet werden. Gemäss einer repräsentativen Befragung der Aargauer Gymnasiasten und Berufsschüler haben innerhalb eines Monats 8 Prozent der 15- bis 17-Jährigen Zigarillos oder Zigarren geraucht2. Umso wichtiger ist es, dass auch Werbung für Zigarillos und Zigarren weder Kinder noch Jugendliche erreicht.

«Diese Anträge der Gesundheitskommission widersprechen dem von Volk und Ständen erteilten Verfassungsauftrag und müssen vom Ständerat unbedingt korrigiert werden», sagt Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins «Kinder ohne Tabak». Zudem erwarten die Trägerorganisationen der Volksinitiative, dass der Ständerat beim Sponsoring am konsequenten Vorschlag des Bundesrats festhält und bezüglich Werbung in Presse und Internet den Anträgen seiner Kommission folgt, um den Volkswillen zu respektieren.

Eine verfassungskonforme Umsetzung der Gesetzesrevision schützt künftige Generationen besser vor dem Einstieg in den Tabak- und Nikotinkonsum und kann damit langfristig Gesundheitskosten sparen und viel persönliches Leid vermindern.

 

Kontakt

 


1 https://www.swiss-cigarette.ch/fileadmin/documents/CH_Lauterkeitskommission/Erg%C3%A4nzte_Vereinbarung_SC__SLK_Fassung_2018_unterzeichnet.pdf

2 https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2023.1076217/full

Trägerschaft der Volksinitiative

Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.

www.kinderohnetabak.ch

 

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