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KrebsligaSelbstbestimmt vorsorgen

Selbstbestimmt vorsorgen – mit Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag und Testament

Wer selbstbestimmt für seine Zukunft vorsorgen will, kann seine Wünsche in drei Dokumenten verbindlich festhalten: in der Patientenverfügung, im Vorsorgeauftrag und im Testament. Hier finden Sie wichtige Hinweise und praktische Vorlagen dazu und erfahren mehr über unser Informationsveranstaltungen zum Thema Vorsorge.

Bei der Vorsorge geht es um etwas ganz Zentrales: um Ihre Selbstbestimmung bis ans Lebensende – und darüber hinaus. Es geht darum, verbindlich festzuhalten: 

  • Welche medizinischen Massnahmen möchten Sie Ihrem Körper zumuten, wenn Sie schwer erkrankt sind?
  • Wer soll Ihre Interessen vertreten und für Sie entscheiden, falls Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sind?
  • Was soll mit Ihrem Besitz und Ihren liebsten Dingen einmal geschehen?

In der Schweiz stehen Ihnen drei Dokumente zur Verfügung, mit denen Sie diese wichtigen Fragen verbindlich regeln können: die Patientenverfügung (medizinische Fragen und persönliche Werte), der Vorsorgeauftrag (Vertretung bei finanziellen und rechtlichen Fragen) und das Testament (letzter Wille). Es ist ein gutes Gefühl, diese Dokumente ausgefüllt und verfasst zu haben. Denn Sie entlasten damit nicht nur sich, sondern auch Ihre Angehörigen.

Testament

Halten Sie fest, was mit Ihren liebsten Dingen, Ihrem Besitz und Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod geschehen soll.

Patientenverfügung

Halten Sie fest, wie Sie medizinisch behandelt werden möchten, was Ihnen wichtig ist und was Sie auf keinen Fall möchten.

Vorsorgeauftrag

Halten Sie fest, wer Sie bei finanziellen und rechtlichen Fragen vertreten soll, falls Sie dazu einmal nicht mehr in der Lage sind.


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Manuela Daboussi

Mein Name ist Manuela Daboussi. Ich bin Spezialistin für Erbschaften und Legate und berate Sie gerne bei all Ihren Fragen rund ums Thema «Vorsorgen». Sie erreichen mich via Mail oder per Telefon.

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