Wie wird die Behandlung von Gebärmutterhalskrebs geplant?
Die Behandlungsplanung hängt unter anderem davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist und ob der Tumor entfernt werden kann. Eine Krebsbehandlung besteht meistens aus mehreren Therapien über einen längeren Zeitraum.
Ärztinnen und Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen besprechen und planen Ihre Behandlung in regelmässigen gemeinsamen Sitzungen. Diese Sitzungen heissen Tumorboards.
Die Therapieziele bei Krebsvorstufen und von Gebärmutterhalskrebs hängen davon ab, wie weit die Erkrankung fortgeschritten ist.
Hat das Behandlungsteam Ihren Fall in einem Tumorboard besprochen, empfiehlt es Ihnen die für Sie am besten geeignete Behandlung.
Abwarten und beobachten?
Wenn Sie Krebsvorstufen mit leicht veränderten Zellen haben, müssen Sie meistens nicht sofort mit einer Therapie beginnen. Oft bilden sich diese Zellveränderungen von selbst zurück. Sie gehen regelmässig zur Kontrolle und lassen einen erneuten Abstrich machen.
Wenn sich die Zellveränderungen nicht von allein zurückbilden, müssen Sie weitere Abklärungen machen lassen. Je nach Resultat empfiehlt Ihnen die Ärztin oder der Arzt, eine Therapie zu beginnen.
Kann ich nach Gebärmutterhalskrebs noch Kinder bekommen?
Vielleicht fragen Sie sich, ob Sie nach der Behandlung von Krebsvorstufen oder nach der Behandlung von Gebärmutterhalskrebs noch schwanger werden können. Vielleicht sind Sie unsicher, ob die Geburt natürlich erfolgen kann oder ob Sie einen Kaiserschnitt brauchen.
Bei einer Krebsvorstufe können Betroffene meistens so behandelt werden, dass die Gebärmutter erhalten bleibt. Sie können dann trotzdem noch schwanger werden. Allerdings haben Sie nach manchen Therapien ein erhöhtes Risiko für eine Früh- oder Fehlgeburt.
Die Geburt darf nach der Behandlung einer Krebsvorstufe natürlich erfolgen.
Bei Gebärmutterhalskrebs in einem frühen Stadium können die Fachleute manchmal den Gebärmutterkörper und sogar den gesunden Teil des Gebärmutterhalses erhalten. Dann können Sie trotzdem noch schwanger werden.
Viele Fachleute empfehlen nach einer Konisation einen Kaiserschnitt. Musste Ihnen bei der Therapie der Gebärmutterhals entfernt werden, brauchen Sie in jedem Fall einen Kaiserschnitt. Eine natürliche Geburt ist dann nicht mehr möglich.
Muss Ihnen die Gebärmutter chirurgisch entfernt werden oder bekommen Sie eine Radiochemotherapie , können Sie nicht mehr schwanger werden.
Besprechen Sie das Thema Kinderwunsch vor der Therapie mit Ihrem Behandlungsteam, auch wenn Sie im Moment keinen haben.
Die Entfernung der Gebärmutter und das Wissen, dass eine Schwangerschaft nicht mehr möglich ist, können psychisch sehr belastend sein. Eine psychoonkologische Beratung oder der Beratungsdienst KrebsInfo unterstützt Sie in dieser Situation.
Lassen Sie sich begleiten und beraten
Nehmen Sie sich genügend Zeit, um über einen Therapievorschlag nachzudenken. Schreiben Sie Ihre Fragen zu Hause in Ruhe auf, damit Sie im Gespräch nichts vergessen. Lassen Sie sich bei Bedarf von einer Vertrauensperson begleiten.
Fragen Sie nach, wie viel Erfahrung das Behandlungsteam mit Gebärmutterhalskrebs hat. Die Erfahrung beeinflusst den Krankheitsverlauf und Ihre Lebensqualität.
Sie können jederzeit einen früheren Entscheid hinterfragen. Sie haben das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder mehr Bedenkzeit zu verlangen. Stimmen Sie einer Therapie erst zu, wenn Sie über das Vorgehen sowie die möglichen Folgen umfassend informiert worden sind und alles verstehen.
Hier sind mögliche Fragen, die Sie der Ärztin oder dem Arzt stellen können:
Was kann ich von der vorgeschlagenen Behandlung erwarten? Kann sie mich heilen?
Welche Vor- und Nachteile hat die Behandlung?
Welchen Einfluss hat die Behandlung auf meine Sexualität?
Kann ich nach der Behandlung noch Kinder bekommen?
Was bedeutet es für mich, wenn der Tumor bei der Operation nicht vollständig entfernt werden kann?
Besteht ein Risiko für Harn- oder Stuhlinkontinenz? Muss ich nach der Operation ein Stoma (künstlicher Darm- oder Blasenausgang) tragen?
Welche Kosten übernimmt meine Krankenkasse?
Ja, Sie können eine fachärztliche Zweitmeinung einholen. Bitten Sie Ihr Behandlungsteam, Ihre Untersuchungsergebnisse an die entsprechenden Ärzte weiterzuleiten.
Sie haben zudem das Recht, die Herausgabe Ihrer Unterlagen mit den Untersuchungsergebnissen zu verlangen. Dann können Sie diese dem anderen Arzt selbst schicken oder bringen.
Krebsmedikamente können Ihre Zähne schädigen. Wenn die Behandlung Ihre Zähne beschädigt hat, können Sie abklären, ob die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Für diese Abklärung brauchen Sie einen sogenannten Zahnstatus.
Gehen Sie deshalb vor der Behandlung zu Ihrer Zahnärztin oder Ihrem Zahnarzt. Fragen Sie nach einem Zahnstatus. Das ist ein schriftlicher Bericht über Ihre Zähne. Sie zeigen mit dem Zahnstatus, ob Ihre Zähne vor der Behandlung gesund sind.
Der Zahnarzt schaut auch, ob Sie versteckte Entzündungen im Mund haben. Er behandelt diese Entzündungen, bevor Sie mit einer Behandlung beginnen.
Therapie im Rahmen einer klinischen Studie
Die Medizin entwickelt laufend neue Krebstherapien und Behandlungspläne. In klinischen Studien untersuchen Forschende, ob eine neue Therapie tatsächlich besser ist als eine bereits anerkannte.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Behandlungsteam, ob Sie an einer solchen Studie teilnehmen können. Nicht alle Spitäler führen klinische Studien durch.
Die Teilnahme an einer Studie ist freiwillig. Auch wenn Sie einer Teilnahme zugestimmt haben, können Sie jederzeit wieder davon zurücktreten. Wenn Sie nicht an einer Studie teilnehmen möchten, erhalten Sie dennoch die bestmögliche zugelassene Therapie nach dem heutigen Stand des Wissens.
Wer bezahlt die Behandlungskosten?
Die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse bezahlt die Kosten für Untersuchung, Behandlung und Folgen der Krebserkrankung. Eine freiwillige Zusatzversicherung bezahlt Leistungen wie beispielsweise die Privatabteilung im Spital.
Einen Teil der Behandlungskosten bezahlen Sie selbst. Ihre Kostenbeteiligung setzt sich wie folgt zusammen (Stand Februar 2025):
Franchise: Die tiefste, obligatorische Franchise ist 300 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr alle Kosten bis 300 CHF selbst bezahlen.
Selbstbehalt: Das sind zehn Prozent Ihrer Rechnung. Diesen Betrag bezahlen Sie selbst, maximal bis zu einem Betrag von 700 CHF pro Jahr.
Spitalbetrag: Sie bezahlen bei einem Spitalaufenthalt pro Spitaltag 15 CHF. Diese Kosten sind zusätzlich zur Franchise und zum Selbstbehalt.
Haben Sie Zweifel, ob die Krankenkasse die Kosten bezahlt? Erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder bei Ihrer Krankenkasse. Auch die kantonalen oder regionalen Krebsligen beraten Sie bei Fragen zum Thema Behandlungskosten.
Die Krankenkasse bezahlt auch
Physiotherapie,
ambulante Krankenpflege durch spitalexterne Dienste (beispielsweise Spitex),
Krankenpflege im Pflegeheim,
Ernährungsberatung,
Diabetesberatung,
Ergotherapie,
Röntgenaufnahmen und
Blutuntersuchung.
Diese Leistungen muss Ihnen eine Ärztin oder ein Arzt verordnen. Bezahlt die Krankenkasse eine dieser Behandlungen nicht, muss Sie der Arzt im Voraus darüber informieren. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, wenn Sie nicht sicher sind.
Die Krankenkasse bezahlt den Aufenthalt im Spital. Beachten Sie, dass eine freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz nur mit einer Zusatzversicherung möglich ist. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Medikamente, die vom Arzt verordnet sind und in der Spezialitätenliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) aufgeführt sind. Wird ein verschriebenes Medikament dennoch nicht bezahlt, stellt der Arzt ein Gesuch für eine Kostenübernahme.
Die Krankenkasse bezahlt einen Beitrag an die Kosten von ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen wie beispielsweise Spritzen oder die Wundpflege. Sie selbst bezahlen einen vertraglich geregelten Teil der Kosten. Die verbleibenden Kosten bezahlt Ihre Wohngemeinde.
Mehr dazu erfahren Sie bei Ihrer Wohngemeinde, der Spitex-Organisation oder im Pflegeheim.
Aktualisiert im Februar 2025
KrebsInfo
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