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KrebsligaÜber KrebsLeben mit & nach Krebs

Ich bewerbe mich nach einer Krebserkrankung: Was muss ich über meine Gesundheit sagen?

Bewerben Sie sich als krebsbetroffene Person auf eine neue Arbeitsstelle? Dann müssen Sie wissen, was Sie über Ihre Gesundheit sagen müssen.

Manche Krebsbetroffene haben sogenannte Leistungseinschränkungen: Vielleicht können Sie nicht mehr alles machen wie früher, weil Sie noch nicht wieder ganz fit sind.

Um eine geeignete Arbeitsstelle zu finden, müssen Sie zuerst wissen, wie leistungsfähig Sie sind. Sie sind sich darüber nicht sicher? Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt.

Bei der Stellensuche

Vergleichen Sie Ihren aktuellen Gesundheitszustand mit dem Stelleninserat:

  • Welche beruflichen Fähigkeiten verlangt die Arbeitsstelle?
  • Welche nichtberuflichen Fähigkeiten verlangt die Arbeitsstelle? In manchen Berufen müssen Sie beispielsweise mehrere Stunden stehen oder sich konzentrieren können.

Sie brauchen Hilfe bei der Stellensuche? Oder Sie sind (noch) nicht leistungsfähig genug für den Job, den Sie suchen? Dann können Sie sich an die IV (Invalidenversicherung) wenden.

Beim Vorstellungsgespräch

Viele Krebsbetroffene sind genauso leistungsfähig wie früher. Treten Sie bei der Bewerbung selbstbewusst auf und heben Sie Ihr berufliches Können hervor.

Verlangen Sie beim Vorstellungsgespräch die Vertragsbedingungen der zukünftigen Krankentaggeld-Versicherung und der zukünftigen Pensionskasse. Wählen Sie eine Arbeitsstelle, bei der Sie bei einem Rückfall gut versichert sind.

Um Ihre Angaben im Bewerbungsschreiben zu überprüfen, stellt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber Fragen. Angaben über Ihren Gesundheitszustand sind besonders schützenswert. Deshalb sind manche Fragen zur Gesundheit verboten.

Manchmal muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass die Arbeit für Sie nicht gesundheitsgefährdend ist. Dann darf er gewisse Fragen zur Gesundheit stellen. So darf er zum Beispiel fragen, ob Sie eine sehr hohe Arbeitslast bewältigen können.

In manchen Berufen gibt es gefährliche Situationen im Arbeitsalltag (zum Beispiel als Busfahrer oder als Pilotin). Vielleicht müssen Sie deshalb zu einer sogenannten Eintrittsuntersuchung gehen. Bei dieser Untersuchung prüfen Ärztinnen und Ärzte, ob Sie körperlich und geistig fit für diesen Job sind.

Die untersuchenden Ärzte dürfen Ihrem neuen Arbeitgeber nur Auskunft darüber geben, ob Sie für die Stelle geeignet sind. Oder ob Sie nur mit bestimmten Einschränkungen geeignet sind. Weitere Informationen, wie eine Diagnose, sind nicht erlaubt.

Ganz allgemeine Fragen wie: «Leiden Sie an einer Krankheit?» oder «Leiden Sie an einer Behinderung?» sind verboten.

Fragen nach früheren oder bestehenden Krankheiten oder Behinderungen sind ebenfalls verboten, wenn sie keine Rolle für die Arbeit spielen. Falls Sie zum Beispiel Brot verkaufen sollen, darf der Arbeitgeber Sie fragen, ob Sie eine Allergie auf Mehl haben.

Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit lohnt es sich, offen und ehrlich bei einem Vorstellungsgespräch zu sein.

Es gibt aber das sogenannte «Notwehrrecht der Lüge»: Stellt man Ihnen eine verbotene Frage zu Ihrer Gesundheit, dürfen Sie im Vorstellungsgespräch lügen. Beispielsweise: Sie bewerben sich auf eine Stelle in einem Kleidergeschäft. Der neue Arbeitgeber fragt Sie, ob Sie eine Mehlallergie haben. Für Ihre Arbeit im Kleidergeschäft spielt es keine Rolle, ob Sie eine Mehlallergie haben. Deshalb dürfen Sie antworten, dass Sie keine Mehlallergie haben.

Falls Sie über Ihre Gesundheit sprechen, ohne vorher gefragt zu werden, müssen Sie immer die Wahrheit sagen.

In wenigen Fällen müssen Sie von sich aus über Ihre Gesundheit sprechen. Das heisst, Sie haben eine sogenannte «Offenbarungspflicht».

In folgenden Fällen müssen Sie von sich aus über Ihre Krankheit oder Behinderung sprechen:

  • Sie wissen, dass Sie aufgrund Ihrer Gesundheit die geforderten Arbeitsaufgaben nicht erfüllen können. Beispielsweise: Sie können aufgrund Ihres Rückenleidens nur fünf Kilo heben. Bei Ihrer Arbeit müssten Sie Pakete tragen, die 20 Kilo schwer sind.
  • Es besteht ein Gesundheitsrisiko für andere. Zum Beispiel, weil Sie bei der Arbeit jemanden anstecken könnten.
  • Sie wissen, dass Sie oft bei der Arbeit fehlen würden. Beispielsweise, weil Sie zwei Mal in der Woche in die Dialyse müssten.
  • Sie gehen davon aus, dass Sie beim Stellenantritt krankgeschrieben oder in der Reha sind.
  • Der Arbeitgeber möchte, dass Sie zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt arbeiten (zum Beispiel während der Herbstmesse). Sie wissen, dass Sie dann krankgeschrieben oder in der Reha sind.

Was passiert, wenn ich im Bewerbungsverfahren über meine Gesundheit lüge?

Sie haben die Stelle bekommen, aber im Bewerbungsverfahren über Ihre Gesundheit gelogen? Bestand das Notwehrrecht der Lüge, so ist der Arbeitsvertrag trotzdem gültig. Eine fristlose Kündigung ist missbräuchlich.

Hätten Sie die Wahrheit sagen oder von sich aus auf Ihre Krankheit hinweisen müssen, darf der Arbeitgeber Ihnen unter Umständen fristlos künden. Der Arbeitgeber kann dann geltend machen, dass der Vertrag nicht gültig zustande gekommen ist.

Er kann zudem die Erstattung des Schadens von Ihnen verlangen. Beispielsweise, dass Sie die Kosten für ein neues Stelleninserat übernehmen.

Eine Kündigung wegen einer Krankheit ist nicht missbräuchlich, wenn ein Zusammenhang zur Arbeit besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie aufgrund der Krankheit die verlangte Leistung nicht erbringen können. Oder wenn regelmässige Abwesenheiten die Arbeitsabläufe verzögern.

Hat die Krankheit keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung oder das Verhalten und der Arbeitgeber kündigt Ihnen trotzdem mit der Begründung der Erkrankung? Dann handelt es sich um eine missbräuchliche Kündigung. Ein Gericht kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen aussprechen.

Nach Ihrem Stellenantritt

Möglicherweise müssen Sie nach dem Stellenantritt für die Krankentaggeld-Versicherung Ihres neuen Arbeitgebers oder für die Pensionskasse Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Diese Fragen müssen Sie immer wahr beantworten.

Auch wenn Sie bei Stellenantritt keinen Krebs mehr haben, erhalten Sie unter Umständen weniger oder keine Leistungen von diesen Versicherungen. Manche Krankentaggeld-Versicherungen dürfen einen sogenannten Vorbehalt anbringen oder es gar ablehnen, Sie zu versichern.

Pensionskassen können eine bessere Versicherung anbieten, als vom Gesetz verlangt wird (Überobligatorium). In Bezug auf dieses Überobligatorium können die Pensionskassen (meist zeitlich begrenzte) Vorbehalte anbringen für die Risiken Invalidität oder Tod.

Wenn Sie Fragen von Versicherungen falsch beantworten, ist das die sogenannte «Anzeigepflichtverletzung». Die Versicherung kann den Vertrag künden, wenn sie von der falschen Antwort erfährt. Sie erhalten dann kein Geld von der Versicherung beziehungsweise der zusätzlichen Versicherung.

Finden Sie weitere Informationen zu rechtlichen Fragen bei Krebs, beispielsweise zum Kündigungsschutz bei Krankheit.

Aktualisiert im März 2024
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