Die Aufnahme in den «CAS Psychoonkologie» setzt ein in der Regel online durchgeführtes Aufnahmegespräch mit der Studiengangleitung voraus, das dazu dient, die Eignung und Motivation der Bewerberin bzw. des Bewerbers für den Studiengang zu prüfen.
Nach bestätigter Aufnahme in den Studiengang, die durch einen schriftlichen Aufnahmebescheid erfolgt, gilt die gesamte Studiengebühr als geschuldet.
Die Studiengebühr wird in der Regel wie folgt fällig:
- 1. Rate CHF 500 nach bestätigter Aufnahme in den Studiengang
- 2. Rate CHF 3‘975 bis Studienbeginn
- 3. Rate CHF 4‘475 bis 6 Monate nach dem ersten Seminartag im Lehrgangsprogramm
Bei einer Abmeldung nach bestätigter Aufnahme in den Studiengang bis zu 75 Tage vor Studienbeginn werden die 2. und 3. Rate der Studiengebühr erlassen. Bei einer Abmeldung ab 75 Tage vor Studienbeginn wird die 3. Rate erlassen, d.h. 50% der Studiengebühren. Spätere Abmeldungen oder Abbrüche des Studiengangs führen zu keinem Erlass von Studiengebühren und alle Raten sind zu begleichen.
Der Abschluss einer Annullations- bzw. Kurs-Versicherung wird empfohlen; dieser ist Sache der Studierenden.