Wer sich nach einer Krebserkrankung selbständig machen will, stösst in der Schweiz auf unsichtbare Hürden. Die Versicherer verlangen beim Abschluss einer Taggeldversicherung Auskunft über die gesamte Krankheitsgeschichte – selbst wenn diese Jahre zurückliegt. In der Praxis haben diese Personen so kaum eine Chance auf Versicherungsschutz für ihr Erwerbseinkommen. Frankreich, Italien, Spanien und andere europäische Länder lösen dieses Problem bereits durch ein Gesetz, das ein „Recht auf Vergessen“ garantiert.
Bundesrat lehnt Beseitigung der Hürden ab
Nationalrat Benjamin Roduit hatte in der Wintersession eine entsprechende Motion eingereicht. Sie erlaubt es, auch in der Schweiz entsprechende Hürden für Krebsbetroffene abzubauen. Sie fordert, dass Versicherte ihre Vorerkrankungen nach fünf Jahren nicht mehr angeben müssen. Zudem sollen auch gewisse Gesundheitsmassnahmen von dieser Anzeigepflicht ausgenommen sein. Doch der Bundesrat lehnt die Motion ab. Dieser Entscheid ist umso stossender, weil die Bundesverwaltung selbst Lücken festgestellt hatte1.

