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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenWas die Massnahmenlockerungen für Krebsbetroffene bedeuten

Was die Massnahmenlockerungen für Krebsbetroffene bedeuten

Letzte Woche hat der Bundesrat die allermeisten Massnahmen gegen das Coronavirus aufgehoben. Für die Risikogruppen, zu denen auch Krebsbetroffene gehören, hat dieser Entscheid Folgen. Viele von ihnen sprechen aufgrund der Immunsuppression weniger gut auf die Corona-Impfung an und können so keinen genügenden Impfschutz aufbauen. Sie müssen sich deshalb mit weiteren Massnahmen gegen das Virus schützen.

Nicht jeder Krebsbetroffene hat das gleiche Risiko für eine Infektion mit dem Virus oder einen schweren Verlauf. Dieses hängt nebst der Krebsbehandlung von vielen weiteren Faktoren ab, z.B. der Art der Krebserkrankung, dem betroffenen Organ, dem Alter und allfälligen Vorerkrankungen. Zudem spielt es eine Rolle, ob das Immunsystem noch geschwächt ist oder sich vollständig erholt hat.


Rücksprache mit behandlender Ärztin halten


Die Krebsliga empfiehlt deshalb Krebspatientinnen und -patienten, individuell mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen abzusprechen, ob aufgrund der Erkrankung oder der Behandlung weitergehende Präventionsmassnahmen angezeigt sind. Dazu gehören beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken, Abstand halten und in gewissen Fällen auch Selbstisolation. Auch im Falle einer Ansteckung wird Krebsbetroffenen dringend geraten, möglichst schnell mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen. Es stehen mittlerweile wirksame monoklonale Antikörpertherapien zur Verfügung, die bei einer nachgewiesenen Ansteckung eingesetzt werden können, sofern die betroffene Person die dafür definierten Kriterien der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie erfüllt. Diese biotechnologisch hergestellten Antikörper sollen das Andocken der Viren an Zellen verhindern und so die Infektion eindämmen.


Behandlungstermine trotz allem wahrnehmen


Die Krebsliga befürchtet, dass gewisse Personen nun aus Angst vor einer möglichen Ansteckung nicht mehr aus dem Haus gehen, was zu einer Verzögerung bei der Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen führen kann. Wichtig ist deshalb, dass Behandlungs- oder Vor- und Nachsorgetermine wenn immer möglich eingehalten werden. Aus diesem Grund begrüsst die Krebsliga, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitsinstitutionen nach wie vor gilt.

Weitere Informationen: www.krebsliga.ch/corona

Die Krebsliga berät, unterstützt und informiert Menschen mit Krebs und deren Angehörige. Sie setzt sich gezielt für Prävention und Früherkennung von Krebs ein und fördert die unabhängige Krebsforschung. Als nationaler Verband besteht sie aus 18 kantonalen und regionalen Krebsligen sowie der Dachorganisation, der Krebsliga Schweiz. Sie ist eine vorwiegend durch Spenden finanzierte Organisation.

Beratung
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Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
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