Nicht jeder Krebsbetroffene hat das gleiche Risiko für eine Infektion mit dem Virus oder einen schweren Verlauf. Dieses hängt nebst der Krebsbehandlung von vielen weiteren Faktoren ab, z.B. der Art der Krebserkrankung, dem betroffenen Organ, dem Alter und allfälligen Vorerkrankungen. Zudem spielt es eine Rolle, ob das Immunsystem noch geschwächt ist oder sich vollständig erholt hat.
Rücksprache mit behandlender Ärztin halten
Die Krebsliga empfiehlt deshalb Krebspatientinnen und -patienten, individuell mit ihrer Onkologin oder ihrem Onkologen abzusprechen, ob aufgrund der Erkrankung oder der Behandlung weitergehende Präventionsmassnahmen angezeigt sind. Dazu gehören beispielsweise das Tragen von FFP2-Masken, Abstand halten und in gewissen Fällen auch Selbstisolation. Auch im Falle einer Ansteckung wird Krebsbetroffenen dringend geraten, möglichst schnell mit dem behandelnden Arzt Kontakt aufzunehmen. Es stehen mittlerweile wirksame monoklonale Antikörpertherapien zur Verfügung, die bei einer nachgewiesenen Ansteckung eingesetzt werden können, sofern die betroffene Person die dafür definierten Kriterien der Schweizerischen Gesellschaft für Infektiologie erfüllt. Diese biotechnologisch hergestellten Antikörper sollen das Andocken der Viren an Zellen verhindern und so die Infektion eindämmen.
Behandlungstermine trotz allem wahrnehmen
Die Krebsliga befürchtet, dass gewisse Personen nun aus Angst vor einer möglichen Ansteckung nicht mehr aus dem Haus gehen, was zu einer Verzögerung bei der Diagnose und Behandlung von Krebserkrankungen führen kann. Wichtig ist deshalb, dass Behandlungs- oder Vor- und Nachsorgetermine wenn immer möglich eingehalten werden. Aus diesem Grund begrüsst die Krebsliga, dass die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitsinstitutionen nach wie vor gilt.
Weitere Informationen: www.krebsliga.ch/corona