Frauen, die erstmals im Erwerbsalter eine solche Brustprothese beziehen, erhalten ihre Prothesen in der Regel lebenslang von der Invalidenversicherung (IV) bezahlt. Bei Frauen, die zum Zeitpunkt der ersten Brustprothese im AHV-Alter waren, ist die Vergütung in der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) geregelt. Im Oktober 2021 hat das Bundesamt für Gesundheit die MiGeL einer Revision unterzogen. «Nach einem Jahr sehen wir in den Beratungsstellen der Krebsliga: Diese Revision diskriminiert Frauen im AHV-Alter», sagt Marika Bana, assoziierte Professorin an der Hochschule für Gesundheit Fribourg und Vorstandsmitglied der Krebsliga Schweiz.
Seit der Revision werden bei den Brust-Prothesen das Produkt und die Beratung getrennt und zu einem tieferen Ansatz vergütet. Besonders stossend ist dabei, dass nur für die erste Brustprothese ein angemessener Betrag für die Beratung übernommen wird. Die Folgeberatungen müssen die Frauen grösstenteils aus der eigenen Tasche bezahlen. Frauen, die keinen Anspruch bei der Invalidenversicherung haben, erhalten pro Kalenderjahr nur noch 190 Franken pro Prothese statt bisher 360 Franken. Die IV vergütet den Brustkrebspatientinnen hingegen 500 Franken pro Jahr.