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KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenNein zur Relativierung der Volksabstimmung, Ja zur korrekten Umsetzung von «Kinder ohne Tabak»

Nein zur Relativierung der Volksabstimmung, Ja zur korrekten Umsetzung von «Kinder ohne Tabak»

Bern, 19.9.2023 – Die Gesundheitskommission des Ständerats will das Tabakproduktegesetz in diversen Punkten abschwächen. Verkaufsförderung im öffentlichen Raum und Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben, widersprechen klar dem Willen von Volk und Ständen.

Im Februar 2022 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» klar ange-nommen. Mit der Teilrevision des Tabakproduktegesetzes soll nun das Anliegen der Volks-initiative umgesetzt werden. Der Text des Verfassungsartikels ist klar: Tabakwerbung darf Kinder und Jugendliche nicht erreichen. Doch die Gesundheitskommission hat diese Vor-gabe mit ihren Vorschlägen zur Umsetzung missachtet.  

Nun liegt es am Ständerat, in der Herbstsession, am Donnerstag, den 21. September, die Kommissionsmehrheit zu korrigieren und den Willen von Volk und Ständen zu respek-tieren:  
 

Keine Verkaufsförderung im öffentlichen Raum 

Eine besonders effiziente Werbemethode ist die Verkaufsförderung im öffentlichen Raum: Attraktive Promotor:innen sprechen Menschen beispielsweise auf der Strasse direkt an und werben dabei etwa mit „2 für 1“-Angeboten. Diese Verkaufsförderung soll künftig nicht mehr möglich sein. Eine Minderheit der Kommission will jedoch den entsprechenden Artikel (Art. 19 Abs. 1 Bst. c) streichen, was im groben Widerspruch zum Volkswillen stünde. 

Keine Ausnahmen für Zigarren und Zigarillos

Während Zigarren oft von älteren Männern geraucht werden, zielt die Vermarktung von Zigarillos zunehmend auf ein junges Publikum. Sie kommen in verschiedenen Ge-schmackssorten daher und sind damit für Jugendliche attraktiv. Der Konsum nimmt bei Jungen entsprechend zu. Eine Mehrheit der Kommission will für Zigarren und Zigarillos eine Ausnahme definieren (Art. 19 Abs. 2 Bst. b), die im Widerspruch zur Verfassungsbestim-mung stünde. Diese Ausnahme ergibt aus Präventionssicht keinen Sinn und darf nicht ge-setzlich verankert werden.

Kein Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben

Unsere Nachbarländer und auch zahlreiche Festivals in der Schweiz beweisen, dass es auch ohne Tabak-Sponsoring geht. Die Kommissionsmehrheit will aber von der Tabak- oder E-Zigaretten-Industrie gesponserte VIP-Zonen für Erwachsene beibehalten (Art. 20 Abs. 1 Bst. b). Künftig weiterhin Sponsoring von Veranstaltungen zu erlauben, an denen sich auch Minderjährige aufhalten, verletzt den Volkswillen und widerspricht einem effektiven Jugendschutz. Werden die Bestimmungen zur Bewerbung von Tabakprodukten an öffentlich zugängli-chen Orten wie oben angenommen, ist der Verfassungsartikel (Art. 118 Abs. 2 Bst. b BV) nicht mehr erfüllt.  

Kontakt

Trägerschaft der Volksinitiative

Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.

 

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