Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.
Im neuen Tabakproduktegesetz will der Bundesrat Tabakwerbung zum Beispiel an Verkaufsstellen und Sponsoring an Open-Air-Festivals nach wie vor zulassen. Diese Art von Marketing zielt vor allem auf Kinder und Jugendliche. Das beweist eine Untersuchung aus der Westschweiz. Bei der Präsentation der Ergebnisse in Bern forderten Gesundheits- und Präventionsorganisationen und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) ein umfassendes Verbot von Tabakmarketing.
Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.