Sowohl Luftschadstoffe im Allgemeinen als auch Feinstaub im Speziellen sind laut der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) eindeutig krebserregend. Die Luftreinhalteverordnung (LRV) hat zum Ziel, den Schutz vor Luftschadstoffen zu gewährleisten. Damit konnte die Schadstoffbelastung der Luft in den letzten 25 Jahren bereits stark reduziert werden. Nichtsdestotrotz kommt es insbesondere bei Feinstaub, Stickoxiden und Ozon noch immer zu Überschreitungen der Grenzwerte. Mit der nun vorgeschlagenen Revision der LRV, deren Vernehmlassungfrist gestern endete, wird ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung gemacht. Einzelne gesundheitlich relevante Aspekte werden darin aber nicht oder nur teilweise berücksichtigt.
Feinstaub stärker reguliert
Erfreulich ist die vorgesehene Einführung eines neuen Grenzwertes für Feinstaub. Aktuell liegt der Grenzwert für PM10 (Feinstaub mit einem Durchmesser unter 10μm), bei 20 μg/m3 Luft im Jahresmittel. Neu soll auch für PM2.5 ein Jahresgrenzwert von 10 μg/m3 Luft festgelegt werden. Je kleiner Feinstaub-Partikel sind, desto tiefer gelangen sie in die Lunge, teilweise sogar in den Blutkreislauf. Längerfristig kann dies unter anderem zu Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen, Lungenkrebs und vorzeitigen Todesfällen führen. Auch bereits eine kurzfristig erhöhte Partikelbelastung kann Husten, Atemnot, Entzündungen der Atemwege und der Lunge, Bronchitis und Asthmaschübe zur Folge haben. Deshalb fänden die genannten Organisationen nicht nur die Einführung eines Jahres- sondern auch eines Tagesmittelwerts für PM2.5 sinnvoll. Auch die noch feineren Partikel (PM1 und PM0.1) sollten so bald als möglich mithilfe eines Immissionsgrenzwertes reguliert werden.
Ebenfalls begrüssenswert ist die geplante Einführung eines Feinstaub-Grenzwertes für Holzfeuerungen unter 70kW. Kleine Holzfeuerungen emittieren überproportional viel Feinstaub bezogen auf ihre Heizleistung. Dieser überfällige Schritt wird insbesondere im Winter zu einer weiteren Reduktion der Feinstaubbelastung beitragen.
Stickoxide bleiben ein Problem
Weniger Auswirkungen hat die LRV-Revision auf den Ausstoss von Stickoxiden, Schwefeloxiden sowie flüchtige organische Verbindungen. Dies ist unverständlich, da die heutigen Immissionsgrenzwerte teilweise noch immer überschritten werden. Insbesondere die Stickoxide (NOx), die beim Verbrennen von Brenn- und Treibstoff entstehen, gehören im Sommer zu den Hauptverursachern von Smog, tragen zur Feinstaubbelastung bei und sind wichtige Vorläufersubstanzen von bodennahem Ozon. Deshalb müsste die LRV-Revision auch vermehrt auf die Eindämmung dieser Schadstoffe zielen. Dies beispielsweise mit strengeren Vorschriften bei Zementwerken. Die sechs in der Schweiz bestehenden Werke sind für rund 5% aller schweizerischen NOx-Emissionen verantwortlich und müssen einen Grenzwert von 500 mg/m3 einhalten. In Deutschland gilt spätestens ab 2019 ein Grenzwert von 200 mg/m3. Die SCR (selektive katalytische Reduktion) ist dort aktuellster Stand der Technik, wodurch die Emissionen gegenüber Werken ohne SCR massiv reduziert werden konnten.
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