Der Verfassungsauftrag ist mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak» vor zwei Jahren klar: Die Bestimmung muss «jede Art von Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht» umfassen. Doch der Ständerat will frühere verfassungswidrige Entscheide nicht korrigieren1. "Wenn Volksentscheide keine Wirkung haben, leidet das Vertrauen in die Demokratie. Dass der Ständerat einen so klaren Verfassungsauftrag nicht umsetzt, ist unverständlich," sagt Hans Stöckli, Präsident des Vereins «Kinder ohne Tabak».
Verkaufsförderung im öffentlichen Raum ist Werbung
Der Ständerat möchte mobiles Verkaufspersonal an öffentlichen Orten, an denen sich Minderjährige aufhalten, von der Umsetzung ausnehmen. Verkaufsförderung (engl. Sales Promotion) ist eine der wirkungsvollsten Formen von Werbung und die Streichung des vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel 19. Abs. 1 Bst. c verfassungswidrig - der Verfassungstext sowie mehrere Rechtsgutachten lassen hier keine Zweifel offen. Der Nationalrat wird diesen Fehlentscheid im Sinne der Verfassung korrigieren müssen.
Kein Sponsoring an Festivals, zu denen Minderjährige Zugang haben
“Das von der Initiative geforderte generelle Sponsoringverbot …", das die Bundeskanzlei in den Abstimmungsunterlagen klar so bezeichnet hatte2, lehnt der Ständerat ab. Damit stellt er sich in einem zentralen Element gegen den Volkswillen und befürwortet es, dass Tabakfirmen Anlässe sponsern können, die von Minderjährigen besucht werden.
Jugendliche konsumieren Zigarillos
Ein Schlupfloch hat der Ständerat bei der diskutierten Ausnahmeregelung für Zigarillos und Zigarren geschlossen. Der Konsum dieser Produkte nimmt bei Jugendlichen zu. Es ist deshalb konsequent, dass bei Zigarren und Zigarillos keine Ausnahme von der Verfassungsbestimmung gelten darf.
Vertrauen in die Demokratie leidet
Der Volksentscheid ist einer der drei Grundpfeiler unserer direkten Demokratie. Das Schweizer Volk hat entschieden, dass bei der Tabakwerbung die Wirtschaftsfreiheit innerhalb der Verfassung zu präzisieren und der Schutz von Kindern und Jugendlichen höher zu gewichten sei. Da die Schweiz kein Verfassungsgericht hat, kommt dem Parlament in der Auslegung der Bundesverfassung eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe zu. Mit seinem Entscheid, einen klaren Verfassungsauftrag in zentralen Elementen zu ignorieren, nimmt der Ständerat einen Vertrauensverlust in die Demokratie in Kauf
Kontakt
- Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins,
hans.stoeckli52@bluewin.ch, 079 770 83 58
- Reto Wiesli, Sekretär des Trägervereins,
reto.wiesli@hausaerzteschweiz.ch, 031 508 36 10
- Sandra Hügli, mfe - Haus- und Kinderärzte Schweiz,
sandra.huegli@hausaerzteschweiz.ch, 078 920 24 05
- Markus Ossola, Krebsliga Schweiz,
media@krebsliga.ch, 031 389 93 31
- Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz,
c.kuenzli@lung.ch, 031 378 20 57
- Markus Meury, Sucht Schweiz,
mmeury@suchtschweiz.ch, 021 321 29 63
1https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-11983
2 https://swissvotes.ch/attachments/4090200d1467f757badfa8852e5e64084992283c95f299dd5911cb1dd6fd37ac