Am 31. Mai ruft die Weltgesundheitsorganisation (WHO) am «Welttag ohne Tabak» dazu auf, die Taktiken der Hersteller von Tabak- und Nikotinprodukten zu enthüllen. In der Schweiz zeigen sich diese bei der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak». Trotz Volksentscheid könnte die Verkaufsförderung von der Gesetzesrevision ausgenommen werden, wenn der Ständerat in der Sommersession keinen Kompromiss eingeht.
In der Schweiz sterben pro Jahr 9500 Personen an den Folgen von Tabak. Die Mehrheit der Rauchenden beginnt minderjährig mit dem Tabak- und Nikotinkonsum. Wer bis zum Alter von 21 Jahren nicht geraucht hat, wird das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch später nicht tun. Nicht zu rauchen, ist die effektivste Krebsprävention. Deshalb ist es besonders wichtig, Kinder und Jugendliche vor dem Einstieg zu schützen und ihre gesunde Entwicklung zu fördern. Die Bevölkerung unterstützt dieses Anliegen mit der Annahme der Volksinitiative «Kinder ohne Tabak», aber die verfassungskonforme Umsetzung im Parlament ist gefährdet.
Werbung, wo Kinder und Jugendliche sind
«Promotion/Verkaufsförderung» ist eine sehr effiziente Werbemassnahme: Mobiles Verkaufspersonal spricht auf der Strasse oder an Veranstaltungen Personen an und wirbt dabei für Tabakprodukte. Die Hersteller platzieren ihre Stände oft in unmittelbarer Nähe von Attraktionen, die Kinder und Jugendliche anziehen. So war die Tabakindustrie beispielsweise an grossen Publikumsmessen präsent, die «Spiel und Spass» für die ganze Familie versprechen, z.B. an der Luga, der OLMA, oder kürzlich an der BEA neben Spielkiste und Ponyreiten.
Verfassungswidriger Ausnahmen für die Verkaufsförderung
Genau diese Taktik möchte die Gesundheitskommission des Ständerats von der Umsetzung der Volkinitiative ausnehmen, obwohl in diversen Gutachten festgehalten ist, dass die Ausnahme für die Verkaufsförderung verfassungswidrig ist.12 Diesen Sommer werden noch die letzten Differenzen bei der Umsetzung der Volksinitiative «Kinder Ohne Tabak» beraten und es ist gut möglich, dass wirkungsvolle Werbemassnahmen wie mobile Verkaufsförderung auch künftig entgegen dem Willen des Stimmvolks erlaubt bleiben.