Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt über Massnahmen, die Ihnen nach Abschluss der Behandlungen guttun könnten. Gemeinsam können Sie herausfinden, was sinnvoll ist und allenfalls von der Krankenkasse bezahlt wird.
Gerade auch bei Abschluss der Behandlungen kann es unterstützend sein, wenn Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater der Krebsliga oder an eine andere Fachperson wenden.
Nachsorge
Nach Abschluss der Behandlungen finden regelmässige Kontrolluntersuchungen statt. Die Nachsorgeuntersuchung dient dazu:
Folgebeschwerden der Krankheit oder der Behandlung zu erkennen und zu lindern.
Wiederauftreten der Krankheit (Rezidiv) oder Metastasen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln
Onkologische Rehabilitation
Eine Rehabilitation umfasst alle Behandlungen, die Ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Wenn die Reha speziell gemacht ist für Menschen mit Krebs, sprecht man von einer «onkologischen Rehabilitation». In der Umgangssprache verwendet man oft den Begriff Reha.
Für eine Reha sind Sie mehrere Wochen in einem Reha Spital. Das nennt man eine stationäre Reha. Oder Sie haben über zwölf Wochen immer wieder einzelne Termine in einem Spital oder einer Praxis. Das nennt man eine ambulante Reha.
Sie können eine Reha vor, während oder nach den Behandlungen machen.
Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, wenn Sie eine Reha machen möchten.
Die Grundversicherung der Krankenversicherung bezahlt normalerweise die Reha. Es gibt einen Unterschied zwischen ambulanter und stationärer Reha:
Ambulante Reha: Wenn Ihr Arzt die Reha verordnet hat, bezahlt die Krankenkasse.
Stationäre Reha: Hier muss der Arzt zuerst bei der Krankenkasse nachfragen. Wenn die Krankenkasse zustimmt, übernimmt sie die Kosten.
Wenn Sie Pflege oder Unterstützung zu Hause brauchen, können Sie sich von der Ärztin oder vom Arzt Spitex-Dienste verschreiben lassen. Für die Spitex arbeiten ausgebildete Pflegekräfte, die Sie bei diesen Tätigkeiten unterstützen:
bei der Körperpflege
beim Aufstehen und Zubettgehen
beim Vorbereiten der Medikamente
beim Versorgen von Wunden
beim Behandeln von Schmerzen
Manche Spitex-Anbieter haben sich auf die Betreuung von Menschen mit Krebs spezialisiert. Sie erkennen das daran, dass die Dienste die Begriffe Onko, Onkologie und Palliativ benutzen. Diese Dienste heissen zum Beispiel Onko-Spitex oder auch Palliativ-Spitex.
Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Dienste der Spitex, welche die Pflege betreffen.
Sie können weitere Dienste bei der Spitex anfragen, zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt, bei Arztbesuchen. Diese Dienste übernimmt die Grundversicherung nicht.
Arbeiten mit und nach Krebs
Planen Sie die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz sorgfältig zusammen mit den Personalverantwortlichen des Arbeitgebers. In der Anfangsphase können beispielsweise die Aufgaben angepasst oder die Arbeitszeiten reduziert werden. Bei Fragen helfen Ihnen die Beratenden der regionalen und kantonalen Krebsligen weiter.
Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.