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KrebsligaÜber unsPolitikRecht auf onkologisches Vergessen

Recht auf onkologisches Vergessen

In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das Krebsbetroffene vor Diskriminierung schützt.

Krebsbetroffene sollen nicht benachteiligt werden. Deshalb empfiehlt die Europäische Union ihren Mitgliedstaaten die Einführung eines «Rechts auf Vergessen».

Mit diesem «Recht auf Vergessen» muss eine Krebserkrankung nach einer bestimmten Zeit nicht mehr erwähnt werden. Das soll Krebsbetroffene vor Diskriminierung schützen und ihnen zum Beispiel Zugang zu privatrechtlichen Verträgen ermöglichen.

In der Schweiz gibt es kein vergleichbares Gesetz. Deshalb hat sich die Krebsliga für die Einreichung einer Motion eingesetzt. Damit Menschen mit und nach Krebs ohne Hindernisse ins Berufsleben starten oder bleiben können.

Mehr zum Recht auf onkologisches Vergessen

In mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien und Spanien, haben Krebsbetroffene ein «Recht auf onkologisches Vergessen». Das bedeutet, dass sie ihre Krankengeschichte nach einer bestimmten Zeit nicht mehr offenlegen müssen.

In der Schweiz gibt es kein solches Recht. Das ist insbesondere beim Abschluss von Taggeldversicherungen ein Problem. Die Krebsliga setzt deshalb beim Versicherungsvertragsgesetz (VVG) an. Denn um eine individuelle private Taggeldversicherung abzuschliessen, muss ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden. In diesem ist es verboten, die Krankengeschichte zu verschweigen, selbst wenn sie bis zur Geburt zurückreicht.

Das benachteiligt zum Beispiel Personen, die als Kind eine Krebserkrankung hatten. Oft können sie sich nicht ausreichend gegen Lohnausfälle absichern: Entweder wird ihnen der Vertrag verweigert oder sie haben Vorbehalte und hohe Zusatzprämien.

Motion eingereicht

Um diese Situation zu verbessern, haben wir Nationalrat Benjamin Roduit bei einer entsprechenden Motion unterstützt. Diese fordert eine gesetzliche Festlegung der Fünfjahresfrist. Nach dieser Frist müssen Versicherte ihre Vorerkrankungen nicht mehr nennen. Ausserdem soll der Gesetzgeber festlegen, dass Gesundheitsmassnahmen und Massnahmen zur Erhaltung der Arbeitsfähigkeit von dieser Anzeigepflicht ausgenommen sind. Menschen, die an Krebs erkrankt sind oder waren, müssen zum Beispiel Medikamente nehmen. Diese Medikamente ersetzen z.B. Hormone, wenn sie Schilddrüsenkrebs hatten. Oder sie verhindern die Hormonproduktion, um Rückfälle nach bestimmten Brustkrebserkrankungen zu vermeiden. Wir dürfen diese Menschen nicht benachteiligen. Im Gegenteil, wir müssen sie ermutigen. Sie sollen ohne Hürden am Arbeits- und Sozialleben teilnehmen können.

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Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

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