Minderjährige sollen durch Altersbeschränkungen, sowie das Verbot von Werbung, Aromen und Einweg E-Zigaretten vom Einstieg in den Konsum abgehalten werden.
Die Tabaksteuer muss sich am Schadenspotential orientieren. Für E-Zigaretten soll sie aufgrund ihres Suchtpotentials erhöht werden, damit diese preislich für Jugendliche nicht attraktiv werden. Für Zigaretten muss sie deutlich angehoben werden, um deren Attraktivität mit dem relativen Preis zur E-Zigaretten zu senken.
Im Sinne der gesundheitlichen Schadensminimierung wird bei wiederholten erfolglosen Aufhörversuchen oder bei Raucherinnen und Raucher mit komorbiden psychischen Erkrankungen, die Nutzung der E-Zigarette als mögliche Ausstiegshilfe empfohlen.