Wir anerkennen die Herausforderungen, denen der Bundeshaushalt gegenübersteht. Wir äussern uns lediglich zu jenen Elementen, die uns direkt betreffen und lehnen in der Konsequenz die gesamte Vorlage in ihrer aktuellen Form ab.
Insbesondere die Massnahme 2.36 “Änderung Subventionsgesetz” lehnen wir ab, da sie in mehreren Regionen die Beratung von Krebsbetroffenen gefährden würde. Die Krebsliga Schweiz finanziert sich zu 90 Prozent durch Spenden und trägt mit ihren Mitteln zu einem funktionierenden Gesundheits- und Sozialsystem in unserem Land bei. Wir schliessen jene Lücken, in die Menschen fallen würden, die ohnehin bereits in einer schwierigen Situation sind. Angesichts einer Krebsdiagnose und der tiefgreifenden Herausforderungen vor denen Krebsbetroffene stehen, sind unsere Beratungsangebote eine zentrale Unterstützung. Wir leisten über 75’000 Beratungs-Stunden pro Jahr, die über Art. 74 IVG teilweise subventioniert werden. Dabei variiert der Anteil der durch den Bund subventionierten Leistungen zwischen der Krebsliga Schweiz und den regionalen Krebsligen stark, was mit lokalen Gegebenheiten zusammenhängt. Angesichts der Unsicherheit und fehlenden Planbarkeit im Spendenmarkt, wie auch der steigenden Nachfrage aufgrund der steigenden Anzahl Krebsbetroffener sowie der zunehmenden Komplexität der Fälle, ist die Änderung zu einer 50-Prozent-Limite inakzeptabel. Ohne unsere Unterstützung geraten Krebsbetroffene und ihre Angehörigen stärker in eine soziale und finanzielle Abwärtsspirale, was letztlich auch die Gesundheits- und Sozialkosten erhöht.
Die Krebsliga lehnt darüber hinaus die neuerliche Debatte zum Postgesetz ab und steht den Massnahmen im Eigenbereich kritisch gegenüber.