Der Krieg in der Ukraine trifft Krebsbetroffene besonders hart. Dank einer breit angelegten Spendenaktion der Krebsliga erhalten sie nun gezielte Hilfe.
Der Krieg in der Ukraine trifft Krebsbetroffene besonders hart. Dank einer breit angelegten Spendenaktion der Krebsliga erhalten sie nun gezielte Hilfe.
70’000 Franken hat die Krebsliga im Rahmen der Mitte März anberaumten Spendenaktion gesammelt. Den Beitrag hat sie am Mittwoch, 13. April 2022 vollumfänglich an die Union for International Cancer Control (UICC) überwiesen – eine internationale Nonprofit-Organisation mit Sitz in Genf. Die UICC, der die Krebsliga Schweiz seit 1935 angehört, hatte nach Kriegsbeginn einen Solidaritätsfonds für Krebsbetroffene in der Ukraine eingerichtet.
Ziel des Fonds ist es, Krebsorganisationen zu unterstützen, die mit Krebspatienten und deren Familien in der Ukraine und ihren Nachbarsstaaten arbeiten. Dabei geht es unter anderem um folgende Massnahmen:
Die UICC, ihre Mitgliederorganisationen und anerkannte Experten aus der Ukraine entscheiden nun in einem sogenannten Advisory Board, wo der Handlungsbedarf am dringendsten ist. Dieser Beirat garantiert, dass die Mittel aus dem Fonds dort ankommen, wo sie am nötigsten gebraucht werden.
Die Krebsliga ist auch in der Schweiz aktiv: Seit März hat sie auf ihrer Webseite nützliche Informationen in sechs Sprachen aufgeschaltet, darunter Ukrainisch, Russisch und Englisch. Wenn Krebsbetroffene aus der Ukraine oder Gastfamilien hier in der Schweiz Fragen zu Krebs haben, bietet das Krebstelefon einen erweiterten Beratungsdienst an: Neu beantwortet der Beratungs- und Informationsdienst der Krebsliga Fragen per E-Mail auch auf Ukrainisch und Russisch.
Vor Ort in den verschiedenen Regionen der Schweiz beraten und begleiten die kantonalen und regionalen Krebsligen die geflüchteten Menschen mit Krebs und deren Angehörigen. Die jeweilige Unterstützung erfolgt je nach den Bedürfnissen der Betroffenen und in enger Absprache mit anderen Gesundheitsversorgern oder Hilfsorganisationen in der Schweiz.
Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.