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Neues Bundesgesetz zur Solariennutzung

Seit dem 01. Juni ist das neue Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall und seine Verordnung in Kraft getreten.

Betreiber von Solarien müssen damit sicherstellen, dass Minderjährige keinen Zutritt haben. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 entschieden und die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall verabschiedet. Verbessert wurde auch der Gesundheitsschutz bei kosmetischen Laserbehandlungen und beim Einsatz von Laserpointern.

Die Krebsliga Schweiz begrüsst diesen Schritt. Die UV-Strahlung im Solarium ist eine Belastung für den Körper. Sie erhöht das Hautkrebsrisiko und beschleunigt die Hautalterung. Von Besuchen im Solarium wird deshalb allen Altersklassen und Hauttypen dringend abgeraten.

Mehr Informationen zu den Gefahren der Solariumnutzung finden Sie unter dem folgenden Link: www.krebsliga.ch/solarium

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