krebsliga_aargaukrebsliga_baselkrebsliga_bernkrebsliga_bern_dekrebsliga_bern_frkrebsliga_freiburgkrebsliga_freiburg_dekrebsliga_freiburg_frkrebsliga_genfkrebsliga_glaruskrebsliga_graubuendenkrebsliga_jurakrebsliga_liechtensteinkrebsliga_neuenburgkrebsliga_ostschweizkrebsliga_schaffhausenkrebsliga_schweiz_dekrebsliga_schweiz_fr_einzeiligkrebsliga_schweiz_frkrebsliga_schweiz_itkrebsliga_solothurnkrebsliga_stgallen_appenzellkrebsliga_tessinkrebsliga_thurgaukrebsliga_waadtkrebsliga_wallis_dekrebsliga_wallis_frkrebsliga_zentralschweizkrebsliga_zuerichkrebsliga_zug
KrebsligaMedienstelleMedienmitteilungenVerordnungsrevision soll Zugang zu Off-Label-Medikamenten verbessern

Verordnungsrevision soll Zugang zu Off-Label-Medikamenten verbessern

Bei der Kostenübernahme von Off-Label-Medikamenten besteht eine stossende Ungleichbehandlung der Patientinnen und Patienten. Die anstehende Revision der Verordnungsbestimmungen ist daher dringend nötig.

«Off-Label-Anwendungen werden künftig in der Onkologie Standard sein» ist Thomas Cerny, Onkologe und Vorstandsmitglied der Krebsliga Schweiz, überzeugt. Bereits heute erhalten rund ein Drittel aller erwachsenen Krebsbetroffenen und fast alle Kinder mit Krebs Arzneimittel im sogenannten Off-Label-Use, also zum Beispiel ausserhalb der zugelassenen Indikation. Bei der Einzelfallvergütung nach Artikel 71a bis 71d der Krankenversicherungsverordnung (KVV) handelt es sich damit nicht mehr um eine Ausnahmeregelung. Mit der rasanten medizinischen Entwicklung und der Präzisionsmedizin werden Off-Label-Behandlungen weiterhin zunehmen.
 

Aktuelle gesetzliche Regelung ist veraltet

Für die Krebsliga ist klar: Krebspatientinnen und -patienten müssen schnellen und gerechten Zugang zu lebensnotwendigen Behandlungen haben. Deshalb muss die Vergütung dieser Behandlungen fair und für alle Krankenversicherer verbindlich geregelt sein. Art. 71a-71d KVV legt fest, unter welchen Bedingungen Off-Label-Behandlungen über die obligatorische Grundversicherung vergütet werden müssen. Im Einzelfall kann über ein Kostengutsprachegesuch für Patientinnen und Patienten mit lebensbedrohlichen Erkrankungen Medikament ausserhalb einer zugelassenen Indikation verschrieben werden. Sofern ein hoher therapeutischer Nutzen zu erwarten und keine gleichwertige Alternative zugelassen ist, muss dieses vergütet werden. Doch weist das – ursprünglich als Ausnahmeregelung vorgesehene – System auch Schwachstellen auf.
 

Patientinnen und Patienten sind am kürzeren Hebel

Die Krankenversicherer heissen im Schnitt 75 Prozent der Kostengutsprachegesuche im onkologischen Bereich gut. Bei den restlichen, mehrheitlich komplexen Fällen, stellte ein BAG-Evaluationsbericht Ungleichbehandlungen in der Vergütung fest – was Patientenorganisationen wie die Krebsliga seit Jahren beanstanden. Lehnt eine Krankenkasse die Übernahme ab, gehen die Kosten (die sich auf mehrere 100'000 Franken belaufen können) aktuell zu Lasten der Krebsbetroffenen und ihrer Familien – und sind für diese meist unbezahlbar. Die Entscheide der Krankenversicherer sind bisweilen intransparent und Patienten haben ausser dem langwierigen und kostspieligen Rechtsweg keine Rekursmöglichkeit. Hinzu kommt der grosse administrativen Aufwand: einerseits für die Onkologinnen und Onkologen, die das Gesuch einreichen und andererseits für die Krankenversicherer, die das Gesuch beurteilen. Schliesslich spielt auch der Faktor Zeit eine bedeutende Rolle, da die Dauer zur Bearbeitung eines Gesuchs gerade bei Krebserkrankungen entscheidend sein kann.
 

Krebsliga engagiert sich für mehr Versorgungsgerechtigkeit

«Damit der Zugang zu Off-Label-Behandlungen gerechter wird, braucht es mehr Verbindlichkeit und eine Vereinheitlichung des Prozesses» sagt Franziska Lenz, Leiterin Politik und Public Affairs bei der Krebsliga Schweiz. Die Krebsliga begrüsst deshalb die Überarbeitung der Rechtsgrundlage und wird sich in der laufenden Vernehmlassung aktiv im Sinne der Patientinnen und Patienten einbringen. Zudem engagiert sie sich gemeinsam mit Oncosuisse und anderen Partnern für weitere Massnahmen, die sicherstellen, dass Betroffene einen raschen und fairen Zugang zu Off-Label-Use-Anwendungen haben, beispielsweise ein nationales Register inkl. digitaler Plattform zur Einreichung der Gesuche, die Erhöhung der Transparenz bei der Gesuchstellung sowie eine zentrale Stelle für die Nutzenbeurteilung von komplexen Fällen.

Die Krebsliga Schweiz engagiert sich als gemeinnützige Organisation seit 111 Jahren in der Krebsprävention, in der Forschungsförderung und für die Unterstützung von Menschen mit Krebs und ihren Angehörigen. Sie vereinigt als nationale Dachorganisation mit Sitz in Bern 18 kantonale und regionale Ligen. Sie wird vorwiegend durch Spenden finanziert und ist ZEWO-zertifiziert.

Beratung
Beratung

Neu können Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen den Dienst unter der Woche per Telefon, Mail, Chat oder Videotelefonie von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.

Krebstelefon 0800 11 88 11
Chat «Cancerline» Zum Chat
Beratung vor Ort krebsliga.ch/region
Spenden
Beratung
Beratung