Ihre Frage fällt in den Bereich einer medizinischen Zweitmeinung. Da wir kein medizinischer Dienst sind, können wir keine Diagnosen stellen, keine Therapien empfehlen und somit auch keine Zweitmeinung abgeben. Ich möchte Sie ermutigen, Ihre Fragen und Bedenken mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Falls Sie an einer Zweitmeinung interessiert sind, bieten folgende Spitäler Zweitmeinungen vor Ort oder online an:
Im Zusammenhang mit der schwarzen Salbe können wir Ihnen folgende Fachinformation zur Verfügung stellen:
Die Salbe enthält Zinkchlorid. Dieses verursacht starke Reizungen und Verätzungen. Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde FDA warnt seit Jahren eindringlich vor der Salbe. In den USA und in Deutschland ist ihr Verkauf verboten. Anders in der Schweiz. Hier gibt es keine Verbotslisten.
Das Medical Tribune wie auch Thieme haben Artikel über die Behandlungsmethode mit der schwarzen Salbe geschrieben. Es wird beschrieben, dass der Tumor selbst durch die schwarze Salbe nicht beeinflusst wird.
Gerne empfehle ich Ihnen die Broschüre «Melanom» der Krebsliga Schweiz. Diese Broschüre erklärt die diagnostischen Schritte und beschreibt die Therapiemethoden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich zu sein und wünsche Ihnen alles Gute.