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Brustkrebs: nach den Behandlungen

Sprechen Sie mit Ihrem Behandlungsteam über Massnahmen, die Ihnen nach Abschluss der Behandlungen guttun könnten. Gemeinsam finden Sie heraus, was sinnvoll ist, und welche zusätzliche Massnahme allenfalls Ihre Krankenkasse bezahlt. Informationen zu Nachsorge und Rehabilitation finden Sie hier.

Nachdem die Behandlungen beendet sind, kann es unterstützend sein, wenn Sie sich an eine Beraterin oder einen Berater der Krebsliga oder an eine andere Fachperson wenden. 

Nachsorge-Untersuchungen

Nach Abschluss der Behandlungen finden regelmässige Nachsorge-Untersuchungen statt. Bei diesen Untersuchungen geht es darum:

  • ein Wiederauftreten des Tumors (Rezidiv) möglichst früh zu entdecken,
  • Nebenwirkungen der Therapien zu behandeln, wie beispielsweise Fatigue oder Schmerzen.

Leiden Sie unter Ängsten? Haben Sie Schwierigkeiten im beruflichen Alltag, in Ihrer Familie oder in Ihrer Partnerschaft? Auch dazu ist eine Nachsorge-Untersuchung da. 

Wie oft muss ich zur Nachsorge?

In den ersten zwei Jahren müssen Sie alle drei Monate zur Nachsorge-Untersuchung. Danach verlängern sich die Abstände. 

Onkologische Rehabilitation

Die onkologische Rehabilitation, kurz Reha, unterstützt Sie in allen Phasen der Erkrankung. In der Reha erhalten Sie alle Behandlungen, die Ihnen helfen, wieder gesund zu werden. Beispielsweise sind das:

  • körperliche Beschwerden lindern,
  • erlernen von Atemübungen,
  • Unterstützung bei der Bewältigung der Erkrankung,
  • psychische Unterstützung,
  • Unterstützung bei der Rückkehr in den Alltag.

Für eine stationäre Reha sind Sie für mehrere Wochen in einem Reha-Spital. Bei einer ambulanten Reha haben Sie über zwölf Wochen einzelne Termine in einem Spital oder in einer Arztpraxis. Sie können eine Reha vor, während oder nach den Behandlungen machen.

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob und wann Sie eine Reha machen möchten. Auf der Website der Krebsliga finden Sie mehr Informationen zu «Onkologische Rehabilitation». 

Meistens bezahlt die Grundversicherung der Krankenkasse die Reha. Eine ambulante Reha muss Ihr Arzt verordnen, dann bezahlt die Krankenkasse die Reha. Für die stationäre Reha muss der Arzt zuerst bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache einholen. Wenn die Krankenkasse zustimmt, bezahlt sie die Kosten für die stationäre Reha.

Wer hilft mir, wenn ich im Alltag Unterstützung brauche?

Brauchen Sie Pflege oder Unterstützung zu Hause? Dann kann Ihnen die Spitex helfen. Dafür benötigen Sie eine  unterschriebene Verordnung Ihrer behandelnden Ärztin. Bei der Spitex arbeiten ausgebildete Pflegekräfte, die Sie bei folgenden Tätigkeiten unterstützen:

  • bei der Körperpflege, 
  • beim Aufstehen und Zubettgehen,
  • beim Vorbereiten der Medikamente, 
  • beim Versorgen von Wunden,
  • beim Behandeln von Schmerzen.

Manche Spitex-Unternehmen haben sich auf die Betreuung von Menschen mit Krebs spezialisiert. Sie erkennen das daran, dass die Unternehmen die Begriffe Onko, Onkologie und Palliativ benutzen. Diese Dienste heissen zum Beispiel Onko-Spitex oder auch Palliativ-Spitex.

Die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt die Spitex, wenn Sie beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege (Grundpflege) oder Hilfe bei der Wundversorgung (Behandlungspflege) benötigen.

Die Spitex hilft Ihnen ebenfalls, wenn Sie beispielsweise Hilfe beim Einkaufen oder beim Reinigen der Wohnung benötigen. Diese Leistungen übernimmt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse nicht. Klären Sie vorab mit Ihrer Zusatzversicherung, ob und welche Leistungen übernommen werden

Arbeiten mit und nach Krebs

Planen Sie die Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz sorgfältig zusammen mit den Personalverantwortlichen des Arbeitgebers. In der Anfangsphase können Sie beispielsweise angepasste Aufgaben haben oder Sie reduzieren die Arbeitszeiten. Bei Fragen helfen Ihnen die Beratenden der regionalen oder kantonalen Krebsligen oder das Krebstelefon weiter. 

Lesen Sie mehr zu Arbeiten mit und nach Krebs.

Aktualisiert im März 2024.
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