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KrebsligaÜber KrebsLeben mit & nach KrebsMein Arbeitszeugnis nach Krebs

Mein Arbeitszeugnis nach Krebs

Darf im Arbeitszeugnis stehen, dass Sie Krebs hatten? Was machen Sie, wenn das Arbeitszeugnis nicht korrekt ist? Was ist der Unterschied zu einer Arbeitsbestätigung? Erfahren Sie, was sie als Betroffene oder Betroffener über das Arbeitszeugnis wissen müssen.

Darf die Krebs-Erkrankung im Arbeitszeugnis stehen?

Nein, eine Krebs-Erkrankung darf nie im Arbeitszeugnis stehen.

Konnten Sie vorübergehend wegen Ihrer Krebs-Erkrankung nicht arbeiten? In bestimmten Fällen muss die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber im Arbeitszeugnis erwähnen, dass sie krankheitsbedingt abwesend waren.

Wann muss eine krankheitsbedingte Abwesenheit im Arbeitszeugnis stehen?

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss eine krankheitsbedingte Abwesenheit erwähnen, wenn:

  • die Erkrankung Ihre Leistung stark beeinflusste.
  • die Erkrankung Ihr Verhalten stark beeinflusste.
  • die Erkrankung Sie daran hindert, in Zukunft diese Arbeit auszuführen. Ihnen wurde deswegen die Stelle gekündigt.
  • Sie lange krank waren im Verhältnis zur Zeit der Anstellung.

Bitte beachten Sie: Nach dem Gesetz muss das Arbeitszeugnis wahr sein. Zudem muss es Ihre Leistung und Ihr Verhalten bewerten. Das Arbeitszeugnis muss auch wohlwollend sein. Das bedeutet: Das Arbeitszeugnis hebt Ihre Stärken hervor. Es hindert Sie nicht daran, eine neue Stelle zu finden.

Viel weniger Leistung durch Krebs-Erkrankung

Der Krebs verringerte Ihre Arbeitsleistung stark. Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber kann Ihre Leistung oder Ihr Verhalten nur richtig beschreiben, wenn sie oder er die Arbeitsunfähigkeit erwähnt.

Beispiel: Kurz nach Stellenantritt fehlten Sie wegen der Krebs-Erkrankung längere Zeit. Schliesslich kürzten Sie aus gesundheitlichen Gründen ihr Pensum von 100 Prozent auf 50 Prozent. Ihre Arbeitsleistung war entsprechend geringer.

Bisherige Aufgaben wegen Krebs-Erkrankung nicht mehr möglich

Sie können Ihre bisherigen Aufgaben wegen Krebs nicht mehr machen. Deshalb endete das Arbeitsverhältnis. 

Beispiel: Sie mussten in Ihrer Tätigkeit schwere Lasten heben und lange stehen. Nach Operation und Chemotherapie sind Sie körperlich nicht mehr dazu fähig. Das wird auch in Zukunft so bleiben.

Lange Abwesenheit wegen Krebs-Erkrankung

Sie waren wegen Krebs lange krankgeschrieben. Die Abwesenheit ging über einen grossen Zeitraum Ihrer Anstellung.  Oder Sie konnten deswegen nicht die Berufserfahrung sammeln, die für den Zeitraum der Anstellung normal wäre.

Beispiel: Sie hatten erstmals eine Führungsposition. Wegen der Krebs-Erkrankung fehlten Sie mehrmals für ein halbes Jahr am Stück. Sie konnten nicht alle Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben, die Sie bei dieser Dauer der Anstellung normalerweise erwerben. 

Wenn notwendig: Was soll zur Krebs-Erkrankung im Arbeitszeugnis stehen?

Zum Beispiel sind folgende Sätze möglich:

  • «Der Arbeitgeber beendete das Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer war wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr in der Lage, seine Funktion zu erfüllen.»
  • «Aus medizinischen Gründen mussten wir das Arbeitsverhältnis auflösen.»
  • «Aus gesundheitlichen Gründen beträgt das Pensum seit Jahresbeginn 50 Prozent.»

Darf meine frühere Chefin, mein früherer Chef über meine Krebs-Erkrankung sprechen?

Nein: Ihre frühere Chefin oder Ihr früherer Chef darf Informationen über Ihre Gesundheit nur weitergeben, wenn Sie das erlauben.

Wenn Sie Ihre frühere Chefin oder Ihren früheren Chef als Referenz angeben, darf sie oder er also nicht über Ihre Erkrankung sprechen. Sie oder er darf nicht mehr sagen, als darüber im Arbeitszeugnis steht.

Denken Sie darüber nach, ob Sie im Bewerbungsprozess über Ihre Krebs-Erkrankung informieren. Das hat Vorteile und Nachteile. Lesen Sie, was Sie dabei beachten sollten.

Was ist eine Arbeitsbestätigung?

Die Arbeitsbestätigung beschreibt, wie lange Sie für das Unternehmen gearbeitet haben und was Sie gearbeitet haben. In der Arbeitsbestätigung steht nichts über Ihre Leistungen, Ihr Verhalten oder krankheitsbedingte Abwesenheiten.

Befürchten Sie, dass Sie ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommen, wenn Sie Ihre Stelle verlassen? Verlangen Sie am besten beides: ein Arbeitszeugnis und eine Arbeitsbestätigung.

Mein Arbeitszeugnis ist nicht korrekt: Was tun?

Sprechen Sie mit der zuständigen Person im Unternehmen. Sagen Sie ihr, welche Sätze sie streichen oder ändern soll. Vielleicht passt die Person das Zeugnis an.

Sind Sie sich weiterhin uneinig über den Inhalt des Arbeitszeugnisses? Sie haben das Recht auf ein korrektes Zeugnis. Sie können versuchen, Ihre Änderungen vor einer Schlichtungsbehörde oder vor einem Gericht durchzusetzen. Wichtig: Sammeln Sie Beweise für Ihre Änderungswünsche.

Schreiben Sie den Zeugnistext um. So kann die Richterin oder der Richter den genauen Wortlaut des Arbeitszeugnisses im Urteil festlegen.

Wer unterstützt mich, wenn das Zeugnis nicht korrekt ist?

In der Schweiz gibt es verschiedene Hilfsangebote. Dort werden Sie in solchen Fällen gratis beraten. Diese Angebote heissen unentgeltliche Rechtsauskunft.

Die unentgeltliche Rechtsauskunft informiert Sie, welche Schlichtungsbehörde oder welches Gericht zuständig ist. Nehmen Sie wichtige Dokumente mit zur Rechtsauskunft: zum Beispiel Vertrag, Zwischenzeugnis, Kündigung, Briefe und Mails.

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob es ein solches Angebot gibt. Beachten Sie: Wenn es in der Gemeinde nichts gibt, gibt es vielleicht ein Angebot in Ihrem Kanton oder von anderen Organisationen

Wo finde ich weitere Informationen?

Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen bei Krebs finden Sie auf unserer Website. Haben Sie zusätzliche Fragen? Die Beratenden in den kantonalen und regionalen Krebsligen helfen Ihnen weiter. 

Nutzen Sie auch den Beratungsdienst KrebsInfo. Sie können dort zwischen 10 Uhr und 18 Uhr anrufen: 0800 11 88 11. Die Beratenden erreichen Sie zusätzlich per Chat oder WhatsApp.

Aktualisiert im Februar 2026
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