Innovative Medikamente in der Onkologie: Wir setzen uns für einen schnellen, aber auch sicheren und bezahlbaren Zugang ein.
Innovative Medikamente in der Onkologie: Wir setzen uns für einen schnellen, aber auch sicheren und bezahlbaren Zugang ein.
In der Schweiz sind drei Institutionen für Medikamente zuständig: Swissmedic, das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK).
In den meisten Fällen sind die für die Krebsbehandlung notwendigen Medikamente in der SL aufgeführt. Sie werden auf ärztliche Verschreibung abgegeben und obligatorisch erstattet (on-label).
In Einzelfällen kann ein Arzneimittel auch dann vergütet werden, wenn es für eine andere als die in der Spezialitätenliste (SL) aufgeführte Indikation eingesetzt wird. Dies gilt sowohl für Medikamente, die zwar von Swissmedic zugelassen, aber nicht in der SL gelistet sind, als auch – unter bestimmten Voraussetzungen – für solche, die weder in der Schweiz zugelassen noch in der SL enthalten sind, jedoch im Ausland zugelassen sind (off-label).
Mehr Informationen zu Vergütung und Zugang zu Arzneimitteln
Innovation spielt in der Onkologie eine zentrale Rolle. Weltweit investieren Pharmaunternehmen massiv in diesem Bereich, was zu einer kontinuierlichen Einführung neuer, vielversprechender Wirkstoffe führt.
Diese Entwicklung ist erfreulich, geht jedoch häufig mit sehr hohen Preisen einher – was problematisch sein kann, wenn der therapeutische Nutzen nicht eindeutig nachgewiesen ist.
Um dieser Herausforderung zu begegnen, haben viele Länder vertrauliche Preismodelle für besonders teure Medikamente eingeführt. In der Schweiz ist dies in «on-label mit Besonderheiten» angegeben.
Diese Modelle beinhalten:
Die Krebsliga engagiert sich dafür, dass der Zugang zu Krebsmedikamenten schnell, aber auch sicher und zahlbar ist. Beschleunigte Zulassungsverfahren und vertrauliche Preisverhandlungen sind aus Sicht der Patient:innen nicht zufriedenstellend, da keine Evidenz vorliegt, dass damit lebenswichtige Arzneimittel schneller und günstiger verfügbar sind.
Betroffene, Angehörige, weitere Interessierte und Fachpersonen können den Dienst unter der Woche per Telefon, E-Mail, Chat oder WhatsApp von 10 Uhr bis 18 Uhr erreichen.